Dienstanweisung / Dienstvorschrift zum Überbringen von Mitteilungen an die Angehörigen hinsichtlich Tod

Die Dienstanweisung/Dienstvorschrift/Leitfaden/Prozessdokumentation/Handreichung zum Thema Überbringen von Mitteilungen an die Angehörigen von Soldatinnen und Soldaten bezüglich Tod von im Einsatz gefallenen Soldatinnen und Soldaten.

Die Frage die mich hier beschäftigt ist, wie der Ablauf ist, wenn ein Soldat im Einsatz gestorben ist und wie dies den Angehörigen als Mitteilung überbracht wird und welche Standardisierten Sätze verwendet werden.

Dies wird im Englischen als "Casualty notification" bezeichnet. Entsprechende Handreichungen gibt es von den amerikanischen und britischen Streitkräften, die auch im Internet zu finden sind.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Juli 2016
  • Frist
    19. August 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Dienstanweis…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Dienstanweisung / Dienstvorschrift zum Überbringen von Mitteilungen an die Angehörigen hinsichtlich Tod [#17337]
Datum
18. Juli 2016 11:39
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Dienstanweisung/Dienstvorschrift/Leitfaden/Prozessdokumentation/Handreichung zum Thema Überbringen von Mitteilungen an die Angehörigen von Soldatinnen und Soldaten bezüglich Tod von im Einsatz gefallenen Soldatinnen und Soldaten. Die Frage die mich hier beschäftigt ist, wie der Ablauf ist, wenn ein Soldat im Einsatz gestorben ist und wie dies den Angehörigen als Mitteilung überbracht wird und welche Standardisierten Sätze verwendet werden. Dies wird im Englischen als "Casualty notification" bezeichnet. Entsprechende Handreichungen gibt es von den amerikanischen und britischen Streitkräften, die auch im Internet zu finden sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
Bundesministerium der Verteidigung FüSK III 2 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übermittle ich Ihnen die Antwort…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Dienstanweisung / Dienstvorschrift zum Überbringen von Mitteilungen an die Angehörigen hinsichtlich Tod [#17337]
Datum
5. August 2016 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Verteidigung FüSK III 2 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übermittle ich Ihnen die Antwort zu Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen