Dienstanweisung für deutsche Botschaften bei Vorfällen sexualisierter Gewalt
Anfrage an:
Auswärtiges Amt
Konkrete Dienstanweisungen und konkrete Handlungsanweisungen für die Deutschen Botschaften, wenn ihnen Vorfälle sexualisierter Gewalt an deutschen Bundesbürger*innen in dem Land bekannt werden.
Die konkreten Vorschriften in welcher Form die Botschaften dazu angehalten sind den Betroffenen Unterstützung zu gewähren.
Welche Personen/Dienststellen in den jeweiligen Botschaften für den Kontakt mit den Betroffenen zuständig sind.
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum1. Dezember 2021
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4. Januar 2022
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