Dienstanweisung für die Tragezeiten von Tasern

Alle Dienstanweisungen die zur Zeit gelten die das Tragen und den Einsatz von sogenannten Tasern regeln.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. April 2021
  • Frist
    28. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
Mario Burkhardt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
Dienstanweisung für die Tragezeiten von Tasern [#219191]
Datum
25. April 2021 11:03
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dienstanweisungen die zur Zeit gelten die das Tragen und den Einsatz von sogenannten Tasern regeln.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anfragenr: 219191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219191/ Postanschrift Mario Burkhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Per Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Az: ZA - 30.01 Sehr ge…
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
Dienstanweisung für die Tragezeiten von Tasern [#219191]
Datum
5. Mai 2021 15:48
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
6,2 KB


Per Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Az: ZA - 30.01 Sehr geehrter Herr Burkhardt, mit Anfrage vom 25.04.2021 baten Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW um Übersendung aller Dienstanweisungen die zur Zeit gelten die das Tragen und den Einsatz von sogenannten Tasern regeln. Die "Dienstanweisung für den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) der Polizei NRW" ist nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung -VSA-), als "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" eingestuft. Von einer VS dürfen nur Personen Kenntnis erhalten, die aufgrund ihrer Dienstpflichten von ihr Kenntnis haben müssen. Die gewünschte Dienstanweisung kann daher nicht übersandt werden. Gebührenentscheidung: Diese Information ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Mario Burkhardt
Sehr << Anrede >> was ist die Begründung für die Einstufung? Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
AW: Dienstanweisung für die Tragezeiten von Tasern [#219191]
Datum
5. Mai 2021 15:54
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> was ist die Begründung für die Einstufung? Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anfragenr: 219191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219191/
Mario Burkhardt
Sehr << Anrede >> hier steht noch eine Begründung für die Einstufung aus, bitte nachreichen. Mit fre…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
AW: Dienstanweisung für die Tragezeiten von Tasern [#219191]
Datum
15. Mai 2021 10:04
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hier steht noch eine Begründung für die Einstufung aus, bitte nachreichen. Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anfragenr: 219191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219191/
Mario Burkhardt
Sehr << Anrede >> Ich warte immer noch auf die Begründung für die Einstufung der Akten. Mit freundli…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
AW: Dienstanweisung für die Tragezeiten von Tasern [#219191]
Datum
25. Mai 2021 14:44
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich warte immer noch auf die Begründung für die Einstufung der Akten. Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anfragenr: 219191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219191/
Mario Burkhardt
Sehr << Anrede >> Ich warte immer noch auf die Begründung für die Einstufung der Akten. Mit freundli…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
AW: Dienstanweisung für die Tragezeiten von Tasern [#219191]
Datum
8. Juni 2021 12:26
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich warte immer noch auf die Begründung für die Einstufung der Akten. Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anfragenr: 219191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219191/
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Antwort: "Dienstanweisung für den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) der Polizei NRW" Per Ma…
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
Antwort: "Dienstanweisung für den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) der Polizei NRW"
Datum
14. Juni 2021 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
6,2 KB


Per Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Az: ZA - 30.01 Sehr geehrter Herr Burkhardt, zu meiner Antwort vom 05.05.2021 haben Sie am gleichen Tag nach der Begründung für die Einstufung der "Dienstanweisung für den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) der Polizei NRW" als "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" gefragt. Die "Dienstanweisung für den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) der Polizei NRW" ist nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung -VSA-), als "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" eingestuft. Sie baten um eine Begründung für diese Einstufung. Die Voraussetzungen für eine Einstufung mit dem Geheimhaltungsgrad "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" sind im § 7 Nr. 4 VS-Anweisung -VSA- geregelt. Hiernach sind Informationen als "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" einzustufen, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. Dieser Tatbestand ist für die zuvor genannte Dienstanweisung erfüllt. Über die Notwendigkeit der VS-Einstufung und den zu wählenden Geheimhaltungsgrad bestimmt gem. § 8 Abs. 1 VS-Anweisung -VSA die herausgebende Stelle. Gebührenentscheidung: Diese Information ergeht gebührenfrei. Ich weise daraufhin, das weitere Anfragen zu dem Thema über den bisher erfolgten Detailgrad hinaus gebührenpflichtig sein können. Mit freundlichen Grüßen
Mario Burkhardt
AW: Antwort: "Dienstanweisung für den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) der Polizei NRW" [#…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
AW: Antwort: "Dienstanweisung für den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) der Polizei NRW" [#219191]
Datum
25. Juni 2021 15:07
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Wodurch ist gegeben das "die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. " Bitte erläutern sie konkrete Bedrohungsszenarien und die Folgen. Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anfragenr: 219191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219191/

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Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Per Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Az: ZA - 30.01 Sehr ge…
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
Dienstanweisung für die Tragezeiten von Tasern [#219191]
Datum
14. Juli 2021 12:29
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
6,2 KB


Per Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Az: ZA - 30.01 Sehr geehrter Herr Burkhardt, zu meiner Antwort vom 14.06.2021 haben Sie am 25.06.2021 folgende ergänzende Frage gestellt: Wodurch ist gegeben das "die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. " Bitte erläutern sie konkrete Bedrohungsszenarien und die Folgen. Hierzu führe ich wie folgt aus: Die "Dienstanweisung für den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) der Polizei NRW" enthält einsatztaktische und technische Spezifikationen des Einsatzmittels DEIG, die bei Bekanntwerden durch unbefugte Dritte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein könnten. Dem polizeilichen Gegenüber/Störer könnten diese Informationen dazu verhelfen, sich auf derartige Einsatzszenarien und einen möglichen Einsatz eines DEIG vorzubereiten und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dadurch könnte eine Gefahr für die Innere Sicherheit entstehen, so dass die Dienstanweisung als VS nfD eingestuft ist. Gebührenentscheidung: Diese Information ergeht gebührenfrei. Ich weise daraufhin, das weitere Anfragen zu dem Thema über den bisher erfolgten Detailgrad hinaus gebührenpflichtig sein können. Mit freundlichen Grüßen