Dienstanweisung für Kontrollen im ruhenden Verkehr

die aktuellste Dienstanweisung der Polizei Dortmund für Kontrollen im ruhenden Verkehr und Abschleppmaßnahmen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2020
  • Frist
    22. Juni 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung für Kontrollen im ruhenden Verkehr [#200530]
Datum
12. Oktober 2020 13:16
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuellste Dienstanweisung der Polizei Dortmund für Kontrollen im ruhenden Verkehr und Abschleppmaßnahmen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200530/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Dortmund
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 12.10.2020 an das Po…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
AW: Dienstanweisung für Kontrollen im ruhenden Verkehr [#200530]
Datum
15. Oktober 2020 08:26
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 12.10.2020 an das Polizeipräsidium Dortmund. Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom12.10.2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Prüfung Ihres Antrages habe ich hier im Hause eingeleitet. Das Ergebnis der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, sobald mir die benötigten Informationen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Dortmund
ZA 11-30.01. 31/20 Dortmund, 23.10.2020 Ihr Antrag nach dem Inf…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
AW: Dienstanweisung für Kontrollen im ruhenden Verkehr [#200530]
Datum
23. Oktober 2020 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
ZA 11-30.01. 31/20 Dortmund, 23.10.2020 Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 12.10.2020 an das Polizeipräsidium Dortmund. Sehr geehrteAntragsteller/in mit oben genannter Email bitten Sie um die aktuellste Dienstanweisung der Polizei Dortmund für Kontrollen im ruhenden Verkehr und Abschleppmaßnahmen. Gem. § 6 IFG NRW ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen, soweit und solange das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere die Tätigkeit der Polizei, beeinträchtigen würde. Dienstanweisungen beim Polizeipräsidium Dortmund sind als Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch - deklariert. Das Bekanntwerden könnte demnach die Tätigkeit der Polizei beeinträchtigen. Aus diesem Grund kann ich Ihnen die gewünschte Informationen nicht zur Verfügung stellen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisung für Kontrollen im ruhenden Verkehr“ [#200530]
Datum
9. April 2021 20:51
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/200530/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nicht geprüft wurde ob mir die Dienstanweisung trotz der Einstufung "nur für den Dienstgebrauch" übersandt werden könnte. Auch eine Schwärzung der schützenswerten Abschnitte wurde offensichtlich nicht geprüft. Ich kann auch nicht erkennen wie das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit oder Ordnung beeinträchtigen würde. Besonders da es hier um Parkverstöße geht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 200530.pdf Anfragenr: 200530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200530/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.04.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisung für Kontrollen im ruhenden Verkehr“ [#200530]
Datum
12. April 2021 07:13
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.04.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-3241/21 Dienstanweisung der Polizei Dortmund für Kontrollen im ruhenden Verkehr und Abschleppmaßnahmen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-3241/21 Dienstanweisung der Polizei Dortmund für Kontrollen im ruhenden Verkehr und Abschleppmaßnahmen
Datum
21. April 2021 12:12
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-3241/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in vom 12.10.2020 auf Zugang zur Dienstanweisung der Polizei Dortmund für Kontrollen im ruhenden Verkehr und Abschleppmaßnahmen Sehr Antragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber der informationspflichtigen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Zu Ihrer Kenntnis füge ich in der Anlage eine Durchschrift dieses Schreibens bei. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag vom 12.10.2020 Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-3241/…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag vom 12.10.2020
Datum
26. Mai 2021 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-3241/21 Betreff: Mein Schreiben vom 21.04.2021 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung; Ihr Antrag vom 12.10.2020 Mein Schreiben vom 21.04.2021 Sehr Antragsteller/in leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Dortmund
Sehr Antragsteller/in wie soeben telefonisch besprochen, ist anbei die Dienstanweisung im pdf-Format. Ich hoffe,…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
AW: Dienstanweisung für Kontrollen im ruhenden Verkehr [#200530]
Datum
31. Mai 2021 09:05
Status
Sehr Antragsteller/in wie soeben telefonisch besprochen, ist anbei die Dienstanweisung im pdf-Format. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Information weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für ihre Hilfebei der Anfrage. Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-3241/21 Die P…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstanweisung für Kontrollen im ruhenden Verkehr [#200530]
Datum
31. Mai 2021 10:01
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für ihre Hilfebei der Anfrage. Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-3241/21 Die Polizei Dortmund hat nach ihrer erneuten Nachfrage geantwortet und die Informationen bereitgestellt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200530/