Dienstanweisung für Rathaus Mitarbeiter

Bitte stellen Sie mir zur Verfügung die aktuelle Dienstanweisung an Mitarbeiter des Rathauses.(erftstadt Liblar)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. November 2019
  • Frist
    31. Dezember 2019
  • Kosten dieser Information:
    10,80 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte [geschwärzt] und [geschwärzt], bitte…
An Kommunalverwaltung Erftstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung für Rathaus Mitarbeiter [#171187]
Datum
28. November 2019 22:45
An
Kommunalverwaltung Erftstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte [geschwärzt] und [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte stellen Sie mir zur Verfügung die aktuelle Dienstanweisung an Mitarbeiter des Rathauses.(erftstadt Liblar)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 171187 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Erftstadt
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mir in der Vergangenheit emails geschickt, die nicht in meinen Zuständigke…
Von
Kommunalverwaltung Erftstadt
Betreff
AW: Dienstanweisung für Rathaus Mitarbeiter [#171187]
Datum
29. November 2019 09:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mir in der Vergangenheit emails geschickt, die nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fallen. Ich habe diese Mails zuständigkeitshalber in die Fachämter weitergeleitet. Ich bitte Sie hiermit Ihre Anfragen künftig an die offizielle Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> zu senden, damit Ihr Anliegen nachverfolgt werden kann. Bitte ändern Sie die Adresse auch entsprechend auf der Homepage "Fragdenstaat". Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Erftstadt
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr E-Mail…
Von
Kommunalverwaltung Erftstadt
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
6. Dezember 2019 12:24
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr E-Mail vom 28. November 2019, in der Sie einen Antrag auf die Übersendung der aktuellen „Dienstanweisung an Mitarbeiter des Rathauses“ stellen. In Anbetracht der in Ihrer mail genannten Bezeichnung „Dienstanweisung an Mitarbeiter des Rathauses“ gehe ich davon aus, dass Sie sich auf die „Allgemeine Geschäftsanweisung der Stadt Erftstadt (AGA)“ beziehen möchten. Die AGA liegt mir leider nur in Papierform vor, weshalb ich Ihnen keine digitale Ausfertigung übermitteln kann. Gerne lasse ich für Sie eine Ausfertigung in Papierform erstellen, wofür ich Ihnen die Druck-/Kopierkosten in Höhe von 10,80€ in Rechnung stellen werde. Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihrem Antrag in dieser Form entsprochen wird und übermitteln mir Ihre Postanschrift. Im Anschluss werde ich Ihnen ein Exemplar auf dem Postwege zuschicken. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die AGA derzeit überarbeitet wird. In 2020 ist daher mit einer aktualisierten Version zu rechnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#171187] Sehr geehrte [geschwärzt] und [geschwärzt]…
An Kommunalverwaltung Erftstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#171187]
Datum
31. Januar 2020 09:13
An
Kommunalverwaltung Erftstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt] und [geschwärzt] Vielen Dank für die Antwort, Zunächst benötige ich relevante Zusatzinformation, - Seitenanzahl der AGA, wie sind die Seiten bedruckt Duplex/Einseitig Dann komme ich zum Hinweis zurück, „Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die AGA derzeit überarbeitet wird. In 2020 ist daher mit einer aktualisierten Version zu rechnen.“ und bitte um Auskunft zu: -Wann kommt diese „ aktualisierten Version“? Falls diese bereits vorhanden ist bitte ich um Zusendung einer Kopie. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 171187 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Erftstadt
Automatische Antwort: Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#171187]   Ich befinde mich z. …
Von
Kommunalverwaltung Erftstadt
Betreff
Automatische Antwort: Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#171187]
Datum
31. Januar 2020 09:13
Status
Warte auf Antwort
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  Ich befinde mich z. Zt. nicht im Dienst. Bitte richten Sie Ihre Mail bei Bedarf an: <<E-Mail-Adresse>> Diese mail wird nicht weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisung für Rathaus Mitarbeiter“ [#171187] [#171187]
Datum
6. Februar 2020 22:18
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/171187 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, zunächst weil die Weiterleitung nicht eingerichtet wurde und im Rathaus die die Frau telefonisch nicht erreichbar war. Aber vor allem in der vorherigen Antwort der Mitarbeiter unzureichend Bemühungen angestrengt hat, um die Anfrage ordentlich zu beantworten, da er schrieb dass die angeforderten Unterlagen die Ihm vorliegen nicht in digitaler Version verfügbar sind. Ohne Alternativen vorzuschlagen die meinem Antragsbegehren mehr entsprechen. Ich bitte um Vermittlung um an die geforderten Unterlagen in digitaler Form zu gelangen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anhänge: - 171187.pdf - 2019-12-06_1-Logo1_Erftstadt_50_Jahre_238x64_2eb53957-66f1-4f28-afe0-217da50f1e4d.jpg - 2020-01-31_2-logo_2020_2b2d27c6-26c9-4262-ad30-f48d7795702d.jpg Anfragenr: 171187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171187
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.02.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisung für Rathaus Mitarbeiter“ [#171187] [#171187]
Datum
7. Februar 2020 09:59
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.02.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Kommunalverwaltung Erftstadt
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#171187] Guten Tag Herr Antragsteller/in, die aktuelle …
Von
Kommunalverwaltung Erftstadt
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#171187]
Datum
11. Februar 2020 11:49
Status
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Guten Tag Herr Antragsteller/in, die aktuelle AGA beinhaltet 25 Seiten im Duplex Druck. Mit der aktuellen Version der AGA ist voraussichtlich Ende 2020 zu rechnen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte teilen Sie mir mit ob die „aktuellen Version der AGA“ bereits verfügbar ist. F…
An Kommunalverwaltung Erftstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.10-1650/20 Zugang Dienstanweisung für Rathaus Mitarbeiter #171187 [#171187]
Datum
19. September 2020 09:35
An
Kommunalverwaltung Erftstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte teilen Sie mir mit ob die „aktuellen Version der AGA“ bereits verfügbar ist. Falls ja , bitte stellen Sie mir diese zur Verfügung. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 171187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171187/

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<< Anfragesteller:in >>
Ihre Mitteilung vom 11. Februar 2020 11:49 „Mit der aktuellen Version der AGA ist voraussichtlich Ende 2020 zu re…
An Kommunalverwaltung Erftstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.10-1650/20 Zugang Dienstanweisung für Rathaus Mitarbeiter #171187 [#171187]
Datum
31. Oktober 2020 08:19
An
Kommunalverwaltung Erftstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihre Mitteilung vom 11. Februar 2020 11:49 „Mit der aktuellen Version der AGA ist voraussichtlich Ende 2020 zu rechnen.“ Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage vom 19.10.2020 erfragte ich über den stand der aktuellen Version der AGA(2020) bereits etwas ergeben hat, wurde noch nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171187/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>