Dienstanweisung KESY 2015

Die Dienstanweisung zum Einsatz der automatischen Kennzeichenfahndung (DA-KESY) des Polizeipräsidiums vom 16. Juni 2015, wie berichtet in https://fragdenstaat.de/anfrage/prufbericht-kesy-arbeitsgruppe-zur-kfz-massenspeicherung/399735/anhang/BerichtderPrfgruppeKESY.pdf

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. August 2019
  • Frist
    11. September 2019
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >…
An Landeskriminalamt Brandenburg Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Dienstanweisung KESY 2015 [#163264]
Datum
9. August 2019 13:01
An
Landeskriminalamt Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Dienstanweisung zum Einsatz der automatischen Kennzeichenfahndung (DA-KESY) des Polizeipräsidiums vom 16. Juni 2015, wie berichtet in https://fragdenstaat.de/anfrage/prufbericht-kesy-arbeitsgruppe-zur-kfz-massenspeicherung/399735/anhang/BerichtderPrfgruppeKESY.pdf
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)

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Polizeipräsidium Brandenburg
Gesch-Z.: StB 4.4-789-2/549/19 Sehr geehrter Herr über die Internetplattform „fragdenstaat.de“ ersuchen Sie um Üb…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Gesch-Z.: StB 4.4-789-2/549/19
Datum
19. August 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr über die Internetplattform „fragdenstaat.de“ ersuchen Sie um Übersendung der Dienstanweisung zum Einsatz der automatischen Kennzeichenfahndung (DA-KESY) des Polizeipräsidiums vom 16. Juni 2015. Ihre Anfrage heben Sie dabei nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) hervor. Die Einsicht in diese Thematik betreffende Unterlagen bzw. deren Herausgabe wird gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 4 AIG abgelehnt, da das Bekanntwerden des Akteninhaltes Belange der Strafverfolgung und -vollstreckung, der Gefahrenabwehr sowie die Tätigkeit der Polizei beeinträchtigen könnte. Eine Einsicht in diese Unterlagen ist mit Blick auf die Aufgabenerfüllung der Polizei Brandenburg nicht vereinbar. Detaillierte Kenntnisse zur technischen Wirkungsweise und personellen Ausgestaltung könnten im Bereich der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr potentiell deren Wirksamkeit beeinflussen. Auch ließen sich Rückschlüsse auf die technische Ausstattung und das Know-How der Polizei ziehen. Das Bekanntwerden der Informationen aus der hier in Rede stehenden Dienstanweisung könnte nachteilige Auswirkungen auf Belange der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung haben sowie die Tätigkeit der Polizei beeinträchtigen, da Ausstattungs- und Einsatzkonzepte der Polizei Brandenburg in Gestalt von konkreten Prozess- und Arbeitsabläufen bei dem Einsatz des KESY-Systems bekannt würden. Damit ließen sich Strukturen, Erreichbarkeiten von Mitarbeitern, Einsatztaktiken, interne Informationsprozesse und polizeiliche Maßnahmen abschätzen. Insoweit bitte ich um Verständnis, dass das von Ihnen begehrte Dokument nicht zur Einsichtnahme zur Verfügung steht. Im Hinblick auf Ihr vorliegendes Akteneinsichtsbegehr steht es Ihnen gemäß § 11 Absatz 2 AIG frei, die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Aufgabenwahrnahme des Grundrechts auf Akteneinsicht und Informationszugang) anrufen. Adresse und Erreichbarkeiten können über die Internetseite der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht unter www.lda.brandenburg.de eingesehen werden. Mit freundlichen Grüßen