Dienstanweisung "Kontrolle Mindestabstand"
Laut Sozialbehörde überprüft die Polizei Hamburg regelmäßig, ob in den dort wegen regelmäßig nicht einhaltbaren Mindestabständen (1,5 m) in § 10b HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO aufgeführten Gebiete weiterhin ein "Bedarf der Aufrechterhaltung der Maskenpflicht" besteht.
Bitte übermitteln Sie mir die entsprechenden Dienstanweisungen, Tätigkeitsdokumentationen oder andere Informationen, aus denen hervor geht
a) in welchen zeitlichen Abständen geprüft wird
b) wann zuletzt geprüft wurde
c) nach welchem Verfahren geprüft wird.
Sollten keine einheitlichen Standards in allen MNS-Pflichtgebieten gelten, beziehe ich mich auf die Straße Schulterblatt im räumlichen Bereich zwischen den Straßen Susannenstraße und Rosenhofstraße, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag.
Anfrage eingeschlafen
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Datum15. Dezember 2020
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19. Januar 2021
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