Dienstanweisung "Kontrolle Mindestabstand"

Anfrage an: Polizei Hamburg

Laut Sozialbehörde überprüft die Polizei Hamburg regelmäßig, ob in den dort wegen regelmäßig nicht einhaltbaren Mindestabständen (1,5 m) in § 10b HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO aufgeführten Gebiete weiterhin ein "Bedarf der Aufrechterhaltung der Maskenpflicht" besteht.

Bitte übermitteln Sie mir die entsprechenden Dienstanweisungen, Tätigkeitsdokumentationen oder andere Informationen, aus denen hervor geht

a) in welchen zeitlichen Abständen geprüft wird
b) wann zuletzt geprüft wurde
c) nach welchem Verfahren geprüft wird.

Sollten keine einheitlichen Standards in allen MNS-Pflichtgebieten gelten, beziehe ich mich auf die Straße Schulterblatt im räumlichen Bereich zwischen den Straßen Susannenstraße und Rosenhofstraße, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung "Kontrolle Mindestabstand" [#206525]
Datum
15. Dezember 2020 20:51
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Laut Sozialbehörde überprüft die Polizei Hamburg regelmäßig, ob in den dort wegen regelmäßig nicht einhaltbaren Mindestabständen (1,5 m) in § 10b HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO aufgeführten Gebiete weiterhin ein "Bedarf der Aufrechterhaltung der Maskenpflicht" besteht. Bitte übermitteln Sie mir die entsprechenden Dienstanweisungen, Tätigkeitsdokumentationen oder andere Informationen, aus denen hervor geht a) in welchen zeitlichen Abständen geprüft wird b) wann zuletzt geprüft wurde c) nach welchem Verfahren geprüft wird. Sollten keine einheitlichen Standards in allen MNS-Pflichtgebieten gelten, beziehe ich mich auf die Straße Schulterblatt im räumlichen Bereich zwischen den Straßen Susannenstraße und Rosenhofstraße, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206525/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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