Dienstanweisung “Soziale Netzwerke”

die Dienstanweisung “Soziale Netzwerke”.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2019
  • Frist
    27. August 2019
  • 16 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung “Soziale Netzwerke” [#159558]
Datum
23. Juli 2019 09:17
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Dienstanweisung “Soziale Netzwerke”.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe bisher noch keine Eingangsbestätigung erhalten. Können Sie dies bitte nachh…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstanweisung “Soziale Netzwerke” [#159558]
Datum
7. August 2019 14:28
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe bisher noch keine Eingangsbestätigung erhalten. Können Sie dies bitte nachholen? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisung “Soziale Netzwerke”“ vom 23.07.2…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstanweisung “Soziale Netzwerke” [#159558]
Datum
27. August 2019 07:10
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisung “Soziale Netzwerke”“ vom 23.07.2019 (#159558) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisung “Soziale Netzwerke”“ [#159558] [#159558]
Datum
27. August 2019 07:15
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/159558/. Ich habe bisher keine Antwort – nicht einmal eine Eingangsbestätigung trotz Erinnerung, auf meine Anfrage – erhalten. Es scheint so, dass das eine übliche Vorgehensweise bei der Polizei Aachen ist. Siehe hierzu die Korrespondenz bei dieser Anfrage: https://fragdenstaat.de/a/152011. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 159558.pdf Anfragenr: 159558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.08.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisung “Soziale Netzwerke”“ [#159558] [#159558]
Datum
27. August 2019 14:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.08.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Polizeipräsidium Aachen
Anfrage nach dem IFG NRW - Soziale Netzwerke Polizeipräsidium Aachen …
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
Anfrage nach dem IFG NRW - Soziale Netzwerke
Datum
2. September 2019 14:38
Status
Warte auf Antwort
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Polizeipräsidium Aachen [Polizei_Aachen_klein] Dir. ZA, ZA 11, Datenschutzbeauftragte 30.01 - 04/2019 [geschwärzt]'[geschwärzt] Aachen, 02.09.2019 Sehr [geschwärzt], anbei mein Antwortschreiben und das Infoblatt bezüglich Ihrer Anfrage nach dem Informations- und Freiheitsgesetz NRW. Freundliche Grüße, [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt]''[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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AW: Anfrage nach dem IFG NRW - Soziale Netzwerke [#159558] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antw…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG NRW - Soziale Netzwerke [#159558]
Datum
2. September 2019 15:45
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Meiner Ansicht nach kann mit einer so pauschalen Antwort meine Anfrage nicht abgelehnt werden. Sie stellen nicht näher dar, warum genau die von Ihnen genannten Ablehnungsgründe einschlägig sein sollten. Weiterhin bezweifle ich, dass die Dienstanweisung schützenswerte Inhalte enthält und daher nicht unter die Regelung des § 6 Satz 1 Buchst. a IFG NRW fällt. Siehe hierzu: Ablehnung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit (§ 6 Satz 1 Buchst. a), Günter Haurand/Susanne Möhring/Frank Stollmann, Praxis der Kommunalverwaltung, A 16, 48 „Eine pauschale Geheimhaltung sämtlicher Informationen mit Bezügen zur Landesverteidigung, mit internationalen Bezügen etc. ist also gerade nicht geboten.“ Und selbst wenn die Dienstanweisung schützenswerte Inhalte enthalten sollte ist vor einer Ablehnung des Antrags zuerst zu prüfen, ob dem Antrag wenigstens teilweise entsprochen werden kann. Es ist zum Beispiel denkbar, dass die schützenswerten Inhalte unkenntlich gemacht werden und dadurch meiner Anfrage wenigstens teilweise entsprochen werden kann. Ich bitte Sie daher erneut um Übersendung der Dienstanweisung Soziale Netzwerke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Aachen
AW: Anfrage nach dem IFG NRW - Soziale Netzwerke [#159558] Polizeipräsidium Aachen                                …
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG NRW - Soziale Netzwerke [#159558]
Datum
5. September 2019 10:49
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Aachen                                                                                         Dir. ZA, ZA 11, Datenschutzbeauftragte                                                                                            30.01 - 04/2019 [geschwärzt]     Aachen, 05.09.2019 Sehr [geschwärzt], die zuständige Fachdienststelle, hier die Pressestelle bzw. Öffentlichkeitsarbeit, hat die Bewertung, die zu meiner Ablehnung geführt hat, vorgenommen. In Hinblick darauf, dass die Dienstanweisung sehr wohl polizeitaktische Vorgehensweisen enthält, sind diese auch schützenswert! Ihren Antrag auf Teilauskunft habe ich bereits zur Prüfung an die Fachdienststelle weitergeleitet. Dieser ist in Bearbeitung und wird schnellstmöglich beantwortet. Freundliche Grüße, [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem IFG NRW - Soziale Netzwerke [#159558] Sehr geehrteAntragsteller/in es ist inzwischen schon ü…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG NRW - Soziale Netzwerke [#159558]
Datum
16. September 2019 13:33
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in es ist inzwischen schon über 10 Tage her, dass Sie einer erneute Prüfung meiner Anfrage zugesichert haben. Können Sie mir bitte mitteilen, wie der Bearbeitungsstand ist und wann mit einer Antwort gerechnet werden kann? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Aachen
AW: Anfrage nach dem IFG NRW - Soziale Netzwerke [#159558] Polizeipräsidium Aachen                                …
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG NRW - Soziale Netzwerke [#159558]
Datum
16. September 2019 17:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Aachen                                                                                         Dir. ZA, ZA 11, Datenschutzbeauftragte                                                                                            30.01 - 4/2019 [geschwärzt]     Aachen, 16.09.2019 Sehr [geschwärzt], in der Anlage erhalten Sie das Antwortschreiben bezüglich Ihrer Anfrage auf Teilauskunft. Für Rückfragen stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung. Freundliche Grüße, [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem IFG NRW - Soziale Netzwerke [#159558] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank, für die Bean…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG NRW - Soziale Netzwerke [#159558]
Datum
16. September 2019 18:09
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank, für die Beantwortung. Meine Anfrage hat sich damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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