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Dienstanweisung Transparenz

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Dienstanweisung zu Verfahren zum HmbTG und anderen Informationsfreiheitsregelungen im Bereich der Senatskanzlei

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Juli 2021
  • Frist
    25. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung Transparenz [#225399]
Datum
23. Juli 2021 06:43
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Dienstanweisung zu Verfahren zum HmbTG und anderen Informationsfreiheitsregelungen im Bereich der Senatskanzlei
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225399/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatskanzlei Hamburg
Ihre Anfrage 225399 Sehr Antragsteller/in ich bitte um Übermittlung einer zustellungsfähigen Anschrift für den Fal…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage 225399
Datum
23. Juli 2021 16:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bitte um Übermittlung einer zustellungsfähigen Anschrift für den Fall, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage die Erhebung einer Gebühr erfordert. Dies kann ich erst nach Ermittlung des vollständigen Umfans der vorzulegenden Unterlagen abschließend bewerten. Sollte nur ein einfacher Aufwand entstehen, fallen keine Gebühren an. Mit einer Veröffentlichung meiner Daten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisung Transparenz“ [#225399]
Datum
24. Juli 2021 08:52
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/225399/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Dienstanweisungen der Veröffentlichungspflicht des HmbTG unterliegen (§ 3 Abs. 1 Nr. 6 HmbTG). Die Verwaltung ist dieser Pflicht bislang nicht nachgekommen. Die Verwaltung kann dem Nachkommen dieser Verpflichtung nun nicht mit Gebühren begegnen. Zudem dürften in einer eigentlich hier keine schutzwürdigen Belange auftreten. Im Sinne einer datensparsamen Verwaltung ist deshalb die Forderung der Senatskanzlei unzulässig. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 225399.pdf Anfragenr: 225399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225399/
<< Anfragesteller:in >>
Liebe <Information-entfernt> haben Sie herzlichen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Meine Anfrage richtet…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisung Transparenz“ [#225399]
Datum
24. Juli 2021 08:58
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe <Information-entfernt> haben Sie herzlichen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Meine Anfrage richtet sich hier auf die Herausgabe einer Dienstanweisung bzw. Verwaltungsvorschrift. Diese unterliegen der Veröffentlichungspflicht aus § 3 Abs. 1 Nr. 6 HmbTG, die eigentlich pro-aktiv durch die Verwaltung vorzunehmen ist. Es ist daher bereits fraglich und zu hinterfragen, wieso Ihre Verwaltung dieser gesetzlichen Verpflichtung bislang nicht nachgekommen ist. Hinzu kommt, dass es sich hier wohl um eine automatisierte Antwortmail handelt. Eine solche ist jedoch nicht zulässig, da sie eher der Abschreckung dient als den Transparenzanforderungen, denen die Senatskanzlei unterliegt. Sie können bereits deshalb keine Kosten verlangen, weil damit lediglich ein Versäumnis nachgeholt wird, welches Ihre Behörde bislang nicht entgegen den gesetzlichen Anordnungen nicht ausgeräumt hat. Darüber hinaus sind aus meiner Sicht bei einer Dienstanweisung / Verwaltungsvorschrift keine schutzwürdigen Belange (§§ 4-9 HmbTG) betroffen. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 225399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225399/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Senatskanzlei Hamburg
Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, Dienstanweisungen im Sinne der Fragestellung liegen nach einer übers…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisung Transparenz“ [#225399]
Datum
26. Juli 2021 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, Dienstanweisungen im Sinne der Fragestellung liegen nach einer überschlägigen Sichtung bei der Senatskanzlei nicht vor. Die Bearbeitung orientiert sich am Gesetz. Daher ist Ihr Antrag voraussichtlich abschlägig zu bescheiden. Eine Gebühr fällt in diesem Fall tatsächlich nicht an. Der Bescheid muss Ihnen allerdings zur Erlangung der Wirksamkeit zugehen und ich gehe davon aus, dass Post, die ich an "Antragsteller/in Antragsteller/in, << Adresse entfernt >>" übersende, Sie nicht erreichen wird. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisung Transparenz“ [#225399]
Datum
27. Juli 2021 16:14
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/225399/ Die Senatskanzlei hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass eine Dienstanweisung dort nicht besteht. Damit hat sich meine Bitte vom 24. Juli 2021 erledigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 225399.pdf Anfragenr: 225399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225399/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.