Dienstanweisung Umgang fahrradfahrenden Personen

Münchner Polizeibeamte haben mich per Lautsprecher, aus ihrem Kfz herausgebeten, einen nicht benutzungspflichtigen Radweg zu nutzen (Oberföhringer Str, stadteinwärts auf Höhe Jensenstr).

Radwege sind nur benutzungspflichtig, wenn dies mit einem entsprechenden Zeichen angeordnet wird (vgl. § 2 Abs. 4 StVO).

Ich habe ein starkes Interesse daran, dass alle Verkehrsteilnehmenden fair behandelt werden.

Ich möchte mit meinem Ersuchen herausfinden, wie es zu solchen Missverständnissen kommen kann, denn die Rechtslage ist wie oben ausgeführt eindeutig.

- Welche Inhalte von Dienstanweisungen oder andere Vorgaben gibt es im Umgang mit fahrradfahrenden Menschen?

- Werden Polizeibeamtinnen und -beamte angehalten fahrradfahrende Menschen auf nicht-benutzungspflichtige zu verweisen?

- Wenn die Polizei in manchen Straßen der Meinung ist, auf nicht -benutzungspflichtigen fahre man sicherer, als auf der Fahrbahn, was sind dann die Folgen? Wie werden solche durch den Kfz-Verkehr induzierten Gefahrenlagen pro-aktiv angegangen? Nach welchen Vorgaben werden zB verstärkt Geschwindigkeitskontrollen oder Überhol-Abstandskontrollen des Kfz-Verkehrs angeordnet und durchgeführt?

Meine Anfrage bezieht sich nicht auf allgemeine Aussagen, welchen hohen Stellenwert die Verkehrssicherheitsarbeit im Allgemeinen hat, sondern ganz konkret den Umgang mit fahrradfahrenden Menschen außerhalb nicht-benutzungspflichtigen Radwegen.

Weiterführend https://www.muenchen.info/ba/02/intern/muster/radwegbenutzungspflicht.pdf und https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-radwege-sicherheit-1.5001437!amp

Ergebnis der Anfrage

Die Polizei weigert sich die Anfrage zu bearbeiten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. August 2021
  • Frist
    28. September 2021
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Münchner Polizeibeamte h…
An Polizeipräsidium München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung Umgang fahrradfahrenden Personen [#227329]
Datum
24. August 2021 17:58
An
Polizeipräsidium München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Münchner Polizeibeamte haben mich per Lautsprecher, aus ihrem Kfz herausgebeten, einen nicht benutzungspflichtigen Radweg zu nutzen (Oberföhringer Str, stadteinwärts auf Höhe Jensenstr). Radwege sind nur benutzungspflichtig, wenn dies mit einem entsprechenden Zeichen angeordnet wird (vgl. § 2 Abs. 4 StVO). Ich habe ein starkes Interesse daran, dass alle Verkehrsteilnehmenden fair behandelt werden. Ich möchte mit meinem Ersuchen herausfinden, wie es zu solchen Missverständnissen kommen kann, denn die Rechtslage ist wie oben ausgeführt eindeutig. - Welche Inhalte von Dienstanweisungen oder andere Vorgaben gibt es im Umgang mit fahrradfahrenden Menschen? - Werden Polizeibeamtinnen und -beamte angehalten fahrradfahrende Menschen auf nicht-benutzungspflichtige zu verweisen? - Wenn die Polizei in manchen Straßen der Meinung ist, auf nicht -benutzungspflichtigen fahre man sicherer, als auf der Fahrbahn, was sind dann die Folgen? Wie werden solche durch den Kfz-Verkehr induzierten Gefahrenlagen pro-aktiv angegangen? Nach welchen Vorgaben werden zB verstärkt Geschwindigkeitskontrollen oder Überhol-Abstandskontrollen des Kfz-Verkehrs angeordnet und durchgeführt? Meine Anfrage bezieht sich nicht auf allgemeine Aussagen, welchen hohen Stellenwert die Verkehrssicherheitsarbeit im Allgemeinen hat, sondern ganz konkret den Umgang mit fahrradfahrenden Menschen außerhalb nicht-benutzungspflichtigen Radwegen. Weiterführend https://www.muenchen.info/ba/02/intern/muster/radwegbenutzungspflicht.pdf und https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-radwege-sicherheit-1.5001437!amp
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227329/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium München
Ihre Anfrage vom 24.8.2021 Keine Pflicht zur Auskunft
Von
Polizeipräsidium München
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 24.8.2021
Datum
28. September 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
142,7 KB
Keine Pflicht zur Auskunft
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 24.8.2021 [#227329] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Diens…
An Polizeipräsidium München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 24.8.2021 [#227329]
Datum
3. Oktober 2021 11:40
An
Polizeipräsidium München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisung Umgang fahrradfahrenden Personen“ vom 24.08.2021 (#227329) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die einzige Antwort, die ich erhalten habe, ist ein Schreiben, in dem darauf hingewiesen wird, dass die Stelle nicht zuständig ist. Als bürgernahe Polizei gehe ich davon aus, dass Sie diese Bürgeranfrage dann entsprechend weiterleiten. Eine einschlägige Vorschrift dies nicht zu tun ist mir nicht bekannt. Andere Anfragen wurden auch bearbeitet. Warum diese nicht? Mit freundlichen, aber verwunderten Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227329/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verb…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisung Umgang fahrradfahrenden Personen“ [#227329]
Datum
2. April 2022 13:26
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/227329/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Bürgeranfrage nicht an die zuständige Fachabteilung weitergegeben wurde. Ein Geheimhaltungsbedürfnis ist objektiv nicht erkennbar. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 227329.pdf - 2021-09-28_1-34f612fd-9cca-4a6c-a5b4-9a3545b47029.jpeg - 2021-09-28_1-705b9f1b-b46f-403a-87c4-423921373d3f.jpeg Anfragenr: 227329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227329/
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. April 2022 15:02
Status
Warte auf Antwort

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
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Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. April 2022 10:42
Status
Anfrage abgeschlossen

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