Dienstanweisung Umgang fahrradfahrenden Personen
Münchner Polizeibeamte haben mich per Lautsprecher, aus ihrem Kfz herausgebeten, einen nicht benutzungspflichtigen Radweg zu nutzen (Oberföhringer Str, stadteinwärts auf Höhe Jensenstr).
Radwege sind nur benutzungspflichtig, wenn dies mit einem entsprechenden Zeichen angeordnet wird (vgl. § 2 Abs. 4 StVO).
Ich habe ein starkes Interesse daran, dass alle Verkehrsteilnehmenden fair behandelt werden.
Ich möchte mit meinem Ersuchen herausfinden, wie es zu solchen Missverständnissen kommen kann, denn die Rechtslage ist wie oben ausgeführt eindeutig.
- Welche Inhalte von Dienstanweisungen oder andere Vorgaben gibt es im Umgang mit fahrradfahrenden Menschen?
- Werden Polizeibeamtinnen und -beamte angehalten fahrradfahrende Menschen auf nicht-benutzungspflichtige zu verweisen?
- Wenn die Polizei in manchen Straßen der Meinung ist, auf nicht -benutzungspflichtigen fahre man sicherer, als auf der Fahrbahn, was sind dann die Folgen? Wie werden solche durch den Kfz-Verkehr induzierten Gefahrenlagen pro-aktiv angegangen? Nach welchen Vorgaben werden zB verstärkt Geschwindigkeitskontrollen oder Überhol-Abstandskontrollen des Kfz-Verkehrs angeordnet und durchgeführt?
Meine Anfrage bezieht sich nicht auf allgemeine Aussagen, welchen hohen Stellenwert die Verkehrssicherheitsarbeit im Allgemeinen hat, sondern ganz konkret den Umgang mit fahrradfahrenden Menschen außerhalb nicht-benutzungspflichtigen Radwegen.
Weiterführend https://www.muenchen.info/ba/02/intern/muster/radwegbenutzungspflicht.pdf und https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-radwege-sicherheit-1.5001437!amp
Ergebnis der Anfrage
Die Polizei weigert sich die Anfrage zu bearbeiten.
Anfrage abgelehnt
-
Datum24. August 2021
-
28. September 2021
-
5 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!