Dienstanweisung zu elektr. Geräten aus Nicht-EU-Ausland

Dienstanweisung zu elektr. Geräten aus Nicht-EU-Ausland

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Dezember 2018
  • Frist
    2. Februar 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dienstanweisung …
An Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung zu elektr. Geräten aus Nicht-EU-Ausland [#35398]
Datum
31. Dezember 2018 18:35
An
Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dienstanweisung zu elektr. Geräten aus Nicht-EU-Ausland
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisung zu elektr. Geräten aus Nicht-E…
An Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstanweisung zu elektr. Geräten aus Nicht-EU-Ausland [#35398]
Datum
2. Februar 2019 02:29
An
Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisung zu elektr. Geräten aus Nicht-EU-Ausland“ vom 31.12.2018 (#35398) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Allgemeine Auskünfte zum Zollrecht …
Von
Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen
Betreff
AW: Dienstanweisung zu elektr. Geräten aus Nicht-EU-Ausland [#35398]
Datum
11. Februar 2019 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Allgemeine Auskünfte zum Zollrecht erteilt eine zentrale Auskunftsstelle des Zolls. Unter https://www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskuenfte/auskuenfte_node.html bekommen Sie je nach Anliegen eine Telefonnummer und eine Email-Adresse, an die Sie sich direkt wenden können. Ich habe Ihre Anfrage zuständigkeitshalber bereits an die zentrale Auskunft weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr wi…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Re: [Ticket#2019021133297648] WG: Dienstanweisung zu elektr. Geräten aus Nicht-EU-Ausland [#35398]
Datum
13. Februar 2019 14:52
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr wirken die Zollstellen bei der Überwachung hinsichtlich der Übereinstimmung von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen mit den geltenden Produktsicherheitsvorschriften lediglich mit. Dadurch soll erreicht werden, dass nur sichere Produkte auf den Markt innerhalb der Gemeinschaft gelangen. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Zollverwaltung im Bereich der Produktsicherheit ergeben sich unmittelbar aus der [1]VO (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der VO (EWG) Nr. 339/93 des Rates. Sie finden umfangreiche Informationen zu den für die Marktüberwachung zuständigen Behörden und eine Zusammenfassung darauf bezogener Vorschriften auf unserer [2]Internetseite.  Die Europäische Kommission hat [3]Leitlinien für Einfuhrkontrollen im Hinblick auf die Sicherheit und die Übereinstimmung von Produkten mit den Anforderungen veröffentlicht. Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne erneut an uns wenden. Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich. Mit freundlichen Grüßen