Dienstanweisung zum Parken auf Gehweg

laut Auskunft einer Polizistin und eines Polizisten, gibt es eine Dienstanweisung der Polizei Stuttgart, welche das Parken von Polizeifahrzeugen auf dem Gehweg am Landtag BW beinhaltet. (Obere Schlossgarten, 48°46'43.6"N 9°11'03.1"E, 48.778780, 9.184206)
Bitte senden Sie mir diese Dienstanweisung zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. August 2020
  • Frist
    6. September 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut Auskunft ein…
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung zum Parken auf Gehweg [#194775]
Datum
7. August 2020 16:51
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut Auskunft einer Polizistin und eines Polizisten, gibt es eine Dienstanweisung der Polizei Stuttgart, welche das Parken von Polizeifahrzeugen auf dem Gehweg am Landtag BW beinhaltet. (Obere Schlossgarten, 48°46'43.6"N 9°11'03.1"E, 48.778780, 9.184206) Bitte senden Sie mir diese Dienstanweisung zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 194775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194775/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeipräsidium Stuttgart
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 7. August 2020, erge…
Von
Polizeipräsidium Stuttgart
Betreff
Dienstanweisung zum Parken auf Gehweg [#194775]
Datum
7. September 2020 09:16
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 7. August 2020, ergeht folgende Entscheidung: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Dies hat folgende Gründe: Beim Polizeipräsidium Stuttgart existiert keine Dienstanweisung, die das Parken von Polizeifahrzeugen auf dem Gehweg am Landtag BW beinhaltet. Das Parken auf dem Gehweg - auch von Polizeifahrzeugen - ist grundsätzlich in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Mit freundlichen Grüßen