Dienstanweisung zum Tragen eines Tasers

Alle Dienstanweisungen die zur Zeit gelten die das Tragen und den Einsatz von sogenannten Tasern regeln.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. April 2021
  • Frist
    1. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung zum Tragen eines Tasers [#219405]
Datum
28. April 2021 12:41
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dienstanweisungen die zur Zeit gelten die das Tragen und den Einsatz von sogenannten Tasern regeln.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219405/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Dortmund
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IFG NRW vom 28.04.2021. Ihr Anli…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
AW: gesteuert - Anfrage IFG: Dienstanweisung zum Tragen eines Tasers [#219405]
Datum
29. April 2021 11:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IFG NRW vom 28.04.2021. Ihr Anliegen wird geprüft, das Ergebnis der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, sobald mir die benötigten Informationen vorliegen. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Dortmund
Sehr Antragsteller/in beim PP Dortmund gibt es keine Dienstanweisungen, die zur Zeit gelten und das Tragen und d…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
AW: gesteuert - Anfrage IFG: Dienstanweisung zum Tragen eines Tasers [#219405]
Datum
6. Mai 2021 08:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in beim PP Dortmund gibt es keine Dienstanweisungen, die zur Zeit gelten und das Tragen und den Einsatz von sogenannten Teasern/DEIG regeln. Ihre Anfrage habe ich am heutigen Tage zuständigkeitshalber weiter an das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Information weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für die Antwort, das es keine Dienstanweisung beim PP Dortmund gibt. Wenn i…
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: gesteuert - Anfrage IFG: Dienstanweisung zum Tragen eines Tasers [#219405]
Datum
20. Mai 2021 08:10
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für die Antwort, das es keine Dienstanweisung beim PP Dortmund gibt. Wenn ich den Artikel des WDRs #1 richtig verstehe ( Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste in Duisburg ist in der Taser-Testphase federführend. Und schreibt dazu: "Es gibt eine Dienstanweisung, die mögliche Trageweisen vorschreibt, um Verwechslungen zu vermeiden." ), gibt es eine Dienstanweisung, von der ich ausgegangen bin, das diese auch für die PP Dortmund gilt bzw. es gibt eine andere. Könnten Sie kurz diese wiedersprechenden Aussagen erklären? #1 https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/taser-einsatz-polizei-dortmund-102.html ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219405/
Polizeipräsidium Dortmund
Sehr Antragsteller/in vom LZPD NRW gibt es eine landesweite Dienstanweisung, die das Tragen und den Einsatz von s…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
AW: gesteuert - Anfrage IFG: Dienstanweisung zum Tragen eines Tasers [#219405]
Datum
20. Mai 2021 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vom LZPD NRW gibt es eine landesweite Dienstanweisung, die das Tragen und den Einsatz von sogenannten Teasern/DEIG regelt. Diese Dienstanweisung gilt für alle Kreispolizeibehörden in NRW. Beim PP Dortmund gibt es dazu keine "eigene" Dienstanweisung, zuständigkeitshalber darf ich Ihnen keine Auskunft über eine Dienstanweisung einer anderen Behörde erteilen. Daher möchte ich Sie bitten Ihre Anfrage an das LZPD NRW zu richten, wenn Sie von dort aus noch keine Nachricht erhalten haben. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Dortmund
Dienstanweisung zur Trageweise von DEIG Per Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adres…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
Dienstanweisung zur Trageweise von DEIG
Datum
14. Juni 2021 14:12
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
6,2 KB


Per Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Az: ZA - 30.01 Sehr Antragsteller/in mit Anfrage vom 28.04.2021 an das Polizeipräsidium Dortmung baten Sie über die Plattform "Frag den Staat" unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW um Übersendung aller Dienstanweisung die zur Zeit gelten und das Tragen und den Einsatz von sogenannten Tasern regeln. Die "Dienstanweisung für den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) der Polizei NRW" ist nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung -VSA-), als "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" eingestuft. Von einer VS dürfen nur Personen Kenntnis erhalten, die aufgrund ihrer Dienstpflichten von ihr Kenntnis haben müssen. Einstufung von Informationen als Verschlusssache erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung -VSA-). Die Voraussetzungen für eine Einstufung mit dem Geheimhaltungsgrad "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" sind im § 7 Nr. 4. geregelt. Hiernach sind Informationen als "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" einzustufen, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. Über die Notwendigkeit der VS-Einstufung und den zu wählenden Geheimhaltungsgrad bestimmt die herausgebende Stelle (vgl. § 8 Abs. 1 VSA NW) Begründung: Gemäß § 6 Buchstabe a) ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen, soweit und solange das Bekanntwerden der Information die Landesverteidigung, die internationalen Beziehungen, die Beziehungen zum Bund oder zu einem Land oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere die Tätigkeit der Polizei, des Verfassungsschutzes, der Staatsanwaltschaften oder der Behörden des Straf- und Maßregelvollzugs einschließlich ihrer Aufsichtsbehörden beeinträchtigen würde Die gewünschte Dienstanweisung kann daher nicht übersandt werden. Gebührenentscheidung: Diese Information ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen