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Dienstanweisung zum Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG, UIG und VIG im Bezirksamt Eimsbüttel

alle Regelungen zum Thema HmbTG, VIG und UIG bzw. den relevanten landesrechtlichen Regelungen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. November 2021
  • Frist
    18. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung zum Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG, UIG und VIG im Bezirksamt Eimsbüttel [#233040]
Datum
16. November 2021 06:52
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
alle Regelungen zum Thema HmbTG, VIG und UIG bzw. den relevanten landesrechtlichen Regelungen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233040/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Eimsbüttel
Sehr Antragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen die Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage nach dem Hamburgisc…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
AW: [EXTERN]- Dienstanweisung zum Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG, UIG und VIG im Bezirksamt Eimsbüttel [#233040]
Datum
17. November 2021 10:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen die Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage. Sofern für die Beantwortung Ihrer Anfrage Gebühren erhoben werden müssen, benötigen wir noch Ihre vollständige Postanschrift mit Angabe der Hausnummer. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Eimsbüttel
Sehr Antragsteller/in bei der inhaltlichen Bearbeitung Ihres Auskunftsersuchens hat sich eine Nachfrage ergeben. …
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
AW: [EXTERN]- Dienstanweisung zum Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG, UIG und VIG im Bezirksamt Eimsbüttel [#233040]
Datum
24. November 2021 13:16
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,1 KB


Sehr Antragsteller/in bei der inhaltlichen Bearbeitung Ihres Auskunftsersuchens hat sich eine Nachfrage ergeben. Sie schreiben, es mögen Ihnen „alle Regelungen zum Thema HmbTG, VIG und UIG bzw. den relevanten landesrechtlichen Regelungen“ zugesendet werden. Aus dem Betreff Ihrer Anfrage „Dienstanweisung zum Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG, UIG und VIG im Bezirksamt Eimsbüttel“ geht hervor, dass Sie die genannte Dienstanweisung übersandt haben möchten. Was darüber hinaus mit „alle Regelungen zu dem Thema ….“ gemeint ist, erschließt sich uns nicht ohne weiteres. Daher möchte ich mich bei Ihnen erkundigen, welche konkrete Auskunft von Ihnen begehrt wird. Dienstvorschriften sind bereits öffentlich abrufbar, da sie gem. § 3 Abs. 1 Nr. 6 HmbTG im Informationsregister zu veröffentlichen sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, damit sind alle Dienstanweisungen und ähnliche Regelungen gemeint. Mit freundlich…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]- Dienstanweisung zum Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG, UIG und VIG im Bezirksamt Eimsbüttel [#233040]
Datum
30. November 2021 21:24
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, damit sind alle Dienstanweisungen und ähnliche Regelungen gemeint. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233040/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisung zum Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG, UIG und VIG im Bezirksamt Eimsbüttel“ [#233040]
Datum
5. Februar 2022 17:00
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/233040/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nicht inhaltlich reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 233040.pdf - 2021-11-17_1-Anlage1-Eingangsbesttigung.pdf - 2021-11-17_1-image001.jpg - 2021-11-24_1-image001.jpg Anfragenr: 233040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233040/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Februar 2022 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bezirksamt Eimsbüttel
Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 16.11.2021 via frag-den-staat zum Auskunftsersuchen …
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
AW: [EXTERN]- Dienstanweisung zum Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG, UIG und VIG im Bezirksamt Eimsbüttel [#233040]
Datum
17. März 2022 13:52
Status
Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 16.11.2021 via frag-den-staat zum Auskunftsersuchen „Dienstanweisung zum Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG, UIG und VIG im Bezirksamt Eimsbüttel“. In meiner Antwort hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass Dienstvorschriften (Dienstanweisungen) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 6 Hamburgisches Transparenzgesetz im Informationsregister („Transparenzportal Hamburg“) zu veröffentlichen sind. Die „Dienstanweisung zur Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes im Bezirksamt Eimsbüttel 01.09.2014“ finden Sie unter folgendem Link: dienstanweisung zur umsetzung des | Transparenzportal Hamburg<https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/dienstanweisung-zur-umsetzung-des-hamburgischen-transparenzgesetzes-im-bezirksamt-eimsb-09-2014?forceWeb=true>. Ich habe das Dokument auch als Anlage zu dieser E-Mail hinzugefügt. Ihre Antwort auf meine Nachfrage vom 24.11.2021, welche konkreten „Regelungen zum Thema HmbTG, VIG und UIG bzw. den relevanten landesrechtlichen Regelungen“ Sie ggf. darüber hinaus zur Verfügung gestellt haben möchten, hat mich leider nicht erreicht. Wir wurden nun darüber informiert, dass Ihre Anfrage weiterhin besteht. Neben dem Verweis auf die o.g. Dienstanweisung, liegt im Bezirksamt Eimsbüttel für die (Eingangs-)Bearbeitung der eingegangenen Anfragen gem. HmbTG im Fachamt Interner Service ein Leitfaden vor („Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) – Hinweise zur Bearbeitung bei IS“). Ich füge auch diesen als Anlage bei. Sollten Sie hierzu weitere Nachfragen haben, können Sie sich gerne an das Postfach <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingaben wg. Dienstanweisungen Informationsfreiheit im Bezirksamt Eimsbüttel (I3/409/2022) Sehr Antragsteller…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingaben wg. Dienstanweisungen Informationsfreiheit im Bezirksamt Eimsbüttel (I3/409/2022)
Datum
22. April 2022 11:41
Status
Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre Eingabe vom 5.2.2022. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten am 16.11.2021 beim Bezirksamt Eimsbüttel Zugang zu allen dort geltenden alle Regelungen zum Thema HmbTG, VIG und UIG bzw. den relevanten landesrechtlichen Regelungen beantragt. Nach einer Rückfrage zur Präzisierung Ihres Antrags habe das Bezirksamt Ihnen nicht mehr geantwortet. Ich habe daraufhin Kontakt zum Bezirksamt aufgenommen. Man hat mir mitgeteilt, dass man Ihnen die entsprechenden Unterlagen nun übersandt habe. Dies kann ich auch im Verlauf Ihrer Anfrage bei „Frag den Staat“ nachvollziehen. Ich gehe davon aus, dass Ihre Eingabe damit erledigt ist, und werde die Sache schließen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

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