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Dienstanweisung zum Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG, UIG und VIG in der Behörde für Wirtschaft und Innovation

alle Regelungen zum Thema HmbTG, VIG und UIG bzw. den relevanten landesrechtlichen Regelungen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. November 2021
  • Frist
    18. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung zum Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG, UIG und VIG in der Behörde für Wirtschaft und Innovation [#233038]
Datum
16. November 2021 06:49
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
alle Regelungen zum Thema HmbTG, VIG und UIG bzw. den relevanten landesrechtlichen Regelungen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233038/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr Antragsteller/in Ihren HmbTG-Antrag #233038 "Dienstanweisung zum Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG, U…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Beantwortung Anfrage Dienstanweisung zum Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG, UIG und VIG in der Behörde für Wirtschaft und Innovation [#233038]
Datum
17. November 2021 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihren HmbTG-Antrag #233038 "Dienstanweisung zum Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG, UIG und VIG in der Behörde für Wirtschaft und Innovation [#233038]" vom 16.11.2021 haben wir erhalten. Die Behörde für Wirtschaft und Innovation, BWI, kann sie wie folgt beantworten: Eine Regelung zum Umgang mit Anträgen nach dem HmbTG ist formuliert in der Geschäftsordnung (GO) der BWVI (Stand 01.10.2016) unter Nr. 5.3. Die heutige BWI ist im Jahre 2020 aus der BWVI hervorgegangen, die GO gilt in unserer Behörde weiterhin: 5.3. Auskunftserteilung nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Das HmbTG gewährt jedem unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen einen freien Zugang zu behördlichen Informationen. Anträge auf Informationszugang nach dem HmbTG werden unmittelbar von den fachlich zuständigen Stellen (Abteilungen, Referaten) geprüft, die auch für die Aktenführung verantwortlich sind. In Zweifelsfällen ist das Rechtsamt zu beteiligen. Die Präsidialabteilung erhält von den Ämtern und Bereichen alle eingehenden Anfragen über das Funktionspostfach „<<E-Mail-Adresse>>“ zur Kenntnis, führt eine zentrale Liste aller eingehenden Anfragen und koordiniert die Beantwortung der Anfragen im Haus, wie bei Posteingängen üblich. Lediglich die zentrale Zuständigkeit für die Koordination der hier eingehenden Anträge nach dem HmbTG liegt seit 2019 nicht mehr in der Präsidialabteilung, sondern im Rechtsamt der BWI. Zum UIG hat die BWI keine Regelungen getroffen, eine Dienstanweisung gibt es nicht. Wie es sich mit dem VIG verhält, müsste die Behörde für Umwelt, Klima , Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA, Neuenfelder Str. 19, 21109 Hamburg) beantworten können. Diese ist seit 2020 zuständig für den Bereich Agrarwirtschaft. Bitte richten Sie diesen Teil der Anfrage dorthin. Diese Antwort erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
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