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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dienstanweisung zur Bearbeitung von privaten Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch die Polizei, den LBV oder die Bußgeldstelle

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E 60                                                                           Hamburg, den 12.03.2019 E 610/V, E 630 Handlungsanweisung Nr. 6 – Bearbeitung von Privatanzeigen I. Generelle Arbeitshinweise Jede Anzeige muss die unter Punkt 2 genannten Voraussetzungen erfüllen, um in Owi21 erfasst werden zu können. Sind diese Angaben unvollständig, wird die Anzeige nicht erfasst, sondern vom Postfach- Privatanzeigen-Administrator archiviert. Die Anzeige muss mindestens ein Bild beinhalten, aus dem der konkrete Tatvorwurf deutlich erkennbar hervorgeht. Sollten Gesichter oder Kfz-Kennzeichen unbeteiligter Verkehrsteilnehmer im Bildmaterial der Anzeige zu erkennen sein, wird die Anzeige nicht erfasst, sondern vielmehr durch den Administrator archiviert. Aufnahmen von Dashcams werden aus Datenschutzgründen nicht erfasst. II. Arbeitsschritte Privatanzeigen gehen im Posteingang des Funktionspostfachs „FP BIS M 6 Privatanzeigen“ ein. Achtung: Mails im Vorschaufenster müssen immer als ungelesen markiert sein. 1. Beginnen mit der Verarbeitung Wählen Sie die Anzeige aus, die Sie bearbeiten möchten und verschieben Sie diese über den QuickStep „PA verschieben“ ( verschiebt die Anzeige in den Ordner „Privatanzeigen“ in Ihrem persönlichen Outlook-Posteingang und markiert die Mail als gelesen). 2. Prüfen der Voraussetzungen Jede Anzeige muss folgende Angaben enthalten, um weiter bearbeitet werden zu können: a. Beweisfoto(s) - müssen den Tatvorwurf und das Kennzeichen deutlich erkennen lassen. b. Tatort c. Tattag/-zeit d. Tatvorwurf e. Kennzeichen f. Vollständiger Name und Adresse des Anzeigenden 3. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt Ist eine der unter 2. genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der E-Mail die Kategorie „Nicht erfasst“ zugeordnet. 4. Sind die Voraussetzungen erfüllt Sind die unter 2. genannten Voraussetzungen erfüllt, wird der E-Mail die Kategorie „Erfasst“ zugeordnet. 5. Sonderfälle a. Die Voraussetzungen sind erfüllt, doch der Eintritt der Verfolgungsverjährung droht  Kategorie „gelöscht“ vergeben, um anschließend archiviert zu werden.
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b. Spam Quarantänestatus: Um die Mails, die in der Quarantäne landen, kümmert sich einer der Administratoren des Postfachs. c. Allgemeine Anfragen: Je nach Fall werden diese mit dem zuständigen SGL besprochen. 6.  Umgang mit Anzeigen der Kategorie „Nicht erfasst“ Die E-Mail wird wieder in den Posteingang des Funktionspostfachs „FP BIS M 6 Privatanzeigen“ verschoben. 7.  Umgang mit Anzeigen der Kategorie „Erfasst“ a. Über den QuickStep „Erfasst“ wird die Kategorie „erfasst“ vergeben und die Mail an den FHH Konverter weitergeleitet und dort in eine PDF-Datei umgewandelt. Der Rücklauf kann ein paar Minuten dauern. b. Währenddessen werden die Beweisfotos aus der E-Mail als Bilddateien (JPG) auf der lokalen Festplatte in dem Ordner „Privatanzeigen“ gespeichert. c. Die vom PDF-Konverter zurück gelieferte PDF-Datei wird in demselben Ordner gespeichert. 8.  Erfassung der Anzeige in owi21 Die Anzeige wird in der Erfassungsmaske „Verkehrsordnungswidrigkeiten“ erfasst. Als „Beweismittel – Foto“ wird die unter Nr. 7 b erstellte Bilddatei hochgeladen und außerdem als „Einzelanzeige“ die PDF-Datei. 9.  „Aufräumen“ Nach der Erfassung wird die Antwort-E-Mail des PDF-Konverters gelöscht. Am Ende des Arbeitstages werden alle Original-E-Mails wieder in den Posteingang des Funktionspostfachs „FP BIS M 6 Privatanzeigen“ verschoben. Die eigenen Postfachordner „Gesendete Elemente“ und „Gelöschte Elemente“ müssen ebenfalls geleert werden. 10. Archivierung Einmal am Tag verschiebt ein Administrator des Funktionspostfachs alle E-Mails der Kategorien „Erfasst“ (Nr. 8) und „Nicht erfasst“ (Nr. 6) in das jeweilige Monatsarchiv auf Laufwerk Z. „III. Arbeitshilfen … [von der Übermittlung wird abgesehen, da die hier aufgeführten Arbeitshilfen lediglich Details der internen technischen Abwicklung betreffen]“
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