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Dienstanweisung zur Nichtbeteiligung an Abstimmungen und Diskussionen bei der Fachkonferenz Teilgebiete

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

das BaSE schreibt

"Das BASE hat alle Mitarbeiter*innen im Vorfeld der Konferenz angewiesen, nicht an Abstimmungen oder Diskussionen teilzunehmen, wenn sie dienstlich mit der Fachkonferenz befasst sind."

Hiermit beantrage ich die Zusendung der Dienstanweisung inklusive Verteiler.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Oktober 2020
  • Frist
    25. November 2020
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in das BaSE schreibt "Das BASE hat alle Mitarbeiter*…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung zur Nichtbeteiligung an Abstimmungen und Diskussionen bei der Fachkonferenz Teilgebiete [#201546]
Datum
23. Oktober 2020 19:08
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in das BaSE schreibt "Das BASE hat alle Mitarbeiter*innen im Vorfeld der Konferenz angewiesen, nicht an Abstimmungen oder Diskussionen teilzunehmen, wenn sie dienstlich mit der Fachkonferenz befasst sind." Hiermit beantrage ich die Zusendung der Dienstanweisung inklusive Verteiler. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201546/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 23. Oktober 2020 bitten Sie in einem Antrag nach dem Informationsfre…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 23. Oktober 2020 - Dienstanweisung zur Nichtbeteiligung an Abstimmungen und Diskussionen bei der Fachkonferenz Teilgebiete [#201546]
Datum
23. November 2020 17:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 23. Oktober 2020 bitten Sie in einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um Übersendung der Dienstanweisung inklusive Verteiler. Anbei übersende ich Ihnen - wie von Ihnen beantragt per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 IFG - die vorbezeichnete Dienstanweisung. Die Verteilung erfolgte an die Abteilungen PB, ÖB, SV, KE, GE und Z sowie Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle. Darüber hinaus hat die Abteilungsleiterin ÖB veranlasst, dass die Mitarbeiter*innen, die sich zur Fachkonferenz angemeldet hatten, direkt auf die Dienstanweisung angesprochen werden. _Hinweise zum Datenschutz:_ Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im BASE gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BASE unter: https://www.base.bund.de/datenschutz.__ _Rechtsbehelfsbelehrung:_ Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung in Berlin erhoben werden.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 23.11.2020. Im Begleitschre…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch zu: Ihr Antrag vom 23. Oktober 2020 - Dienstanweisung zur Nichtbeteiligung an Abstimmungen und Diskussionen bei der Fachkonferenz Teilgebiete [#201546]
Datum
22. Dezember 2020 13:04
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 23.11.2020. Im Begleitschreiben wird von sieben Adressaten gesprochen, erkenntlich geschwärzt sind jedoch 8 Adressat-Positionen. Damit ergibt sich der Verdacht, dass die zur Verfügung gestellte Unterlage nicht authentisch ist. Zweifel bestehen auch an dem angegebenen Zeitpunkt. Bitte übersenden mir umgehend einen Ausdruck der Email mit vollständigem Header, in dem alle Serverangeben ersichtlich sind und wo alle Personendaten durch die Bezeichnung der Organisationseinheiten ersetzt wurden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201546/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Widerspruchsbescheid
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
23. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Widerspruchsbescheid
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
23. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Kostenbescheid
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Via
Briefpost
Betreff
Kostenbescheid
Datum
20. Dezember 2021
Status
Anfrage abgeschlossen