Dienstanweisungen an die PTB bzgl. Eichrecht in der Elektromobilität

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Auskunft der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ist diese nicht berechtig bei ihren eichrechtlichen Prüfungen von Ladestationen in der Elektromobilität die Sicherheit und den Datenschutz der von Herstellern verwendeten Verfahren zur Nutzeridentifizierung / -autorisierung zu bewerten. Somit kann die PTB keinem Hersteller untersagen seit Jahren bekanntermaßen unsichere Verfahren wie z.B. der Missbrauch der UIDs von RFID-Karten, unsichere MAC-Adress-basierte Verfahren wie AutoCharge, unsichere Tokens bei App-basierten Lösungen oder auch einen unsicheren Umgang mit digitalen x.509 Zertifikaten bei der ISO/IEC 15118 zu nutzen. Die PTB begründet dies mit direkten (Dienst-)Anweisungen aus Ihrem Ministerium.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Sämtliche (Dienst-)Anweisungen und sonstigen Verfahrenshinweise Ihres Ministeriums an die PTB bzgl. des Eichrechtes in der Elektromobilität, insbesondere die angesprochene Nicht-Bewertung der Sicherheit der eingesetzten Verfahren zur Nutzeridentifizierung.

2. Da (Dienst-)Anweisungen keinerlei gesetzliche Grundlage für Ausnahmetatbestände im Rahmen der DSGVO darstellen, wie bewerten sie selbst den aktuellen rechtlichen Stand? Stellt dieser nicht einen von Ihren Ministerium angewiesenen Verstoß gegen das IT-Sicherheitsgesetz und die DSGVO dar? Welche interne Bewertungen und Rechtsgutachten gibt es hierzu? Sofern vorhanden senden Sie mit diese bitte zu.

3. Welche zukünftigen Pläne hat Ihr Ministerium bereits ausgearbeitet, um die Sicherheit und den Datenschutz in der Elektromobilität zu stärken? Welche Fördermaßnahmen alternativer technischer Lösungen werden durch das Ministerium unterstützt oder in Aussicht gestellt?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nach Auskunft der Physikalisch-Technische Bundesansta…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisungen an die PTB bzgl. Eichrecht in der Elektromobilität [#249528]
Datum
19. Mai 2022 18:42
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nach Auskunft der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ist diese nicht berechtig bei ihren eichrechtlichen Prüfungen von Ladestationen in der Elektromobilität die Sicherheit und den Datenschutz der von Herstellern verwendeten Verfahren zur Nutzeridentifizierung / -autorisierung zu bewerten. Somit kann die PTB keinem Hersteller untersagen seit Jahren bekanntermaßen unsichere Verfahren wie z.B. der Missbrauch der UIDs von RFID-Karten, unsichere MAC-Adress-basierte Verfahren wie AutoCharge, unsichere Tokens bei App-basierten Lösungen oder auch einen unsicheren Umgang mit digitalen x.509 Zertifikaten bei der ISO/IEC 15118 zu nutzen. Die PTB begründet dies mit direkten (Dienst-)Anweisungen aus Ihrem Ministerium. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Sämtliche (Dienst-)Anweisungen und sonstigen Verfahrenshinweise Ihres Ministeriums an die PTB bzgl. des Eichrechtes in der Elektromobilität, insbesondere die angesprochene Nicht-Bewertung der Sicherheit der eingesetzten Verfahren zur Nutzeridentifizierung. 2. Da (Dienst-)Anweisungen keinerlei gesetzliche Grundlage für Ausnahmetatbestände im Rahmen der DSGVO darstellen, wie bewerten sie selbst den aktuellen rechtlichen Stand? Stellt dieser nicht einen von Ihren Ministerium angewiesenen Verstoß gegen das IT-Sicherheitsgesetz und die DSGVO dar? Welche interne Bewertungen und Rechtsgutachten gibt es hierzu? Sofern vorhanden senden Sie mit diese bitte zu. 3. Welche zukünftigen Pläne hat Ihr Ministerium bereits ausgearbeitet, um die Sicherheit und den Datenschutz in der Elektromobilität zu stärken? Welche Fördermaßnahmen alternativer technischer Lösungen werden durch das Ministerium unterstützt oder in Aussicht gestellt? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249528 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249528/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BMWK-VIC2-62200/005#005 Sehr << Antragsteller:in >> beiliegend erhalten Sie eine Eingangsbestätigun…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Dienstanweisungen an die PTB bzgl. Eichrecht in der Elektromobilität [#249528]
Datum
24. Mai 2022 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
BMWK-VIC2-62200/005#005 Sehr << Antragsteller:in >> beiliegend erhalten Sie eine Eingangsbestätigung zu Ihrem IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BMWK-VIC2-62200/005#005 Sehr << Antragsteller:in >> vorab übersende ich beigefügtes Schreiben. Das O…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Dienstanweisungen an die PTB bzgl. Eichrecht in der Elektromobilität [#249528]
Datum
17. Juni 2022 15:22
Status
BMWK-VIC2-62200/005#005 Sehr << Antragsteller:in >> vorab übersende ich beigefügtes Schreiben. Das Original folgt auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> besten Dank für diese Klarstellung der fachlichen Unabhängigkeit der PTB. Eine Rüc…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstanweisungen an die PTB bzgl. Eichrecht in der Elektromobilität [#249528]
Datum
23. Juni 2022 15:52
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> besten Dank für diese Klarstellung der fachlichen Unabhängigkeit der PTB. Eine Rückfrage hätte ich noch. Wenn wie sie sagen die Authentifizierung nicht zum Regelungsbereich des Mess- und Eichrechts gehört, dann kann das Mess- und Eichrecht doch eigentlich keine rechtliche Ermächtigungsgrundlage im Rahmen der DSGVO sein. Somit würden jeder Ladestationsbetreiber sich als letzten Ausweg die informierte Einwilligung der Endverbraucher einholen müssen und dennoch wäre es fragwürdig, ob viele der aktuell genutzten Authentifizierungsverfahren überhaupt mit dem Datenschutz vereinbar wären. Immerhin sind RFID-Karten und MAC-Adressen technisch mit Cookies im Internet vergleichbar, wenngleich sogar diese Cookies besser gegen Identitätsdiebstahl abgesichert sind. Würden sie dieser Schlussfolgerung zustimmen? Gibt es hierzu innerhalb ihres Ministeriums Gutachten oder Stellungnahmen und wie mit den enormen wirtschaftlichen Schaden durch die jahrelange Duldung von unsicheren Verfahren in der E-Mobilität umzugehen wäre? Immerhin sieht man derzeit auf Grund der internationalen Sicherheitslage einen enormen Anstieg von IT-Sicherheitsproblemen und gerade der Energiesektor zeichnet sich durch eine hohe Vulnerabilität, mangelnde IT-Sicherheit und hohe Kritikalität in Falle eines konkreten Angriffs aus. Gibt es in ihrem Hause Informationen zu den Planungen die (High-Power-)Infrastruktur der E-Mobilität in den Kreis der kritischen Infrastruktur aufzunehmen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249528 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249528/