Dienstanweisungen - Arbeitshinweise SGB XII

es wird um die Zusendung sämtlicher internen Dienstanweisungen, Fachanweisungen, Arbeitshinweise etc. zum SGB XII gebeten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. März 2022
  • Frist
    9. April 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Siegen Details
Von
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Betreff
Dienstanweisungen - Arbeitshinweise SGB XII [#242598]
Datum
6. März 2022 20:05
An
Kommunalverwaltung Siegen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
es wird um die Zusendung sämtlicher internen Dienstanweisungen, Fachanweisungen, Arbeitshinweise etc. zum SGB XII gebeten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242598 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242598/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Siegen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 06.03.2022 begehren Sie von der Stadt Siegen einen Zugang zu amtliche…
Von
Kommunalverwaltung Siegen
Betreff
Dienstanweisungen - Arbeitshinweise SGB XII (Anfrage-Nr.: 242598)
Datum
10. März 2022 15:35
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 06.03.2022 begehren Sie von der Stadt Siegen einen Zugang zu amtlichen Informationen. Nach Prüfung dieses Anliegens beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt: Soweit Sie Ihr Anliegen auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) stützen, sind diese Rechtsgrundlagen hier nicht einschlägig, da Ihr Informationsbegehren weder Umweltinformationen noch Informationen über Erzeugnisse oder Verbraucherprodukte im Sinne des VIG zum Gegenstand hat. Nach meiner Prüfung haben Sie jedoch grundsätzlich ein Informationsrecht nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Nach § 4 Absatz 1 IFG NRW haben Sie einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer Behörde, hier der Stadtverwaltung Siegen, vorhandenen amtlichen Informationen. Etwaige Ausschlussgründe nach dem IFG NRW liegen bezüglich Ihres Informationsbegehrens nach meiner Prüfung nicht vor. Dies vorausgeschickt, erteile ich Ihnen auf Ihren Antrag auf Informationszugang hiermit folgende Auskunft: Soweit Sie um Übermittlung sämtlicher interner Dienstanweisungen, Fachanweisungen und Arbeitshinweisen zum SGB XII bitten, vermag ich diesem Wunsch allein aus dem Grunde nicht zu entsprechen, weil es beim Sozialamt der Stadt Siegen keine schriftlichen internen Anweisungen oder Hinweise gibt. Die Verfahrensweisen des Sozialamtes richten sich allein nach übergeordneten Vorschriften, Erlassen und Verfügungen. Gebühren werden gemäß § 11 IFG NRW in Verbindung mit der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW für diese (einfache) schriftliche Auskunft nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Rückantwort. Sie geben an das sich die Vorgehensweise des städtischen S…
An Kommunalverwaltung Siegen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstanweisungen - Arbeitshinweise SGB XII (Anfrage-Nr.: 242598) [#242598]
Datum
20. März 2022 03:49
An
Kommunalverwaltung Siegen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Rückantwort. Sie geben an das sich die Vorgehensweise des städtischen Sozialamts allein nach "übergeordneten Vorschriften, Erlassen und Verfügungen" richtet. Könnten Sie mir mitteilen um welche übergeordneten Vorschriften, Erlasse und Verfügungen es sich dabei explizit handelt und wo ich diese finden kann bzw. bei welcher/welchen Stelle(n) ich um Auskunft ersuchen muss. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242598 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242598/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Siegen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Nachfrage vom 20.03.2022 teile ich Ihnen mit, dass die Empfehlungen des Landschaft…
Von
Kommunalverwaltung Siegen
Betreff
Dienstanweisungen - Arbeitshinweise SGB XII (Anfrage-Nr.: 242598)
Datum
13. April 2022 12:09
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in auf Ihre Nachfrage vom 20.03.2022 teile ich Ihnen mit, dass die Empfehlungen des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) zum SGB XII unter folgendem Link abrufbar sind: Empfehlungen des LWL – Gesetze (gkdpb.de)<https://sozasp.gkdpb.de/wiki/index.php/Empfehlungen_des_LWL> Die Verwaltungsvorschriften (VV) zum 4. Kapitel SGB XII in Form von ministeriellen Erlassen und Rundschreiben finden sich unter folgendem Link: VV zum 4. Kap. SGB XII – Gesetze (gkdpb.de)<https://sozasp.gkdpb.de/wiki/index.php/VV_zum_4._Kap._SGB_XII> An diesen Vorgaben orientiert sich das hiesige Sozialamt bei der Umsetzung der sozialgesetzlichen Vorschriften. Ich hoffe, Ihre Anfrage damit hinreichend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen