Dienstanweisungen der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Brandenburg)

-Dienstanweisung für den Einsatz von Informationstechnik
-Dienstanweisung über die Nutzung von E-Mail und anderen Internetdiensten
-Dienstanweisung zur Dienstanschlussvorschrift

der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Brandenburg) im pdf-Fomat

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2014
  • Frist
    21. Juni 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisungen der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Brandenburg) [#6460]
Datum
19. Mai 2014 21:04
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
-Dienstanweisung für den Einsatz von Informationstechnik -Dienstanweisung über die Nutzung von E-Mail und anderen Internetdiensten -Dienstanweisung zur Dienstanschlussvorschrift der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Brandenburg) im pdf-Fomat
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Antw: Dienstanweisungen der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht= 20auf Akteneinsicht (Branden…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Antw: Dienstanweisungen der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht= 20auf Akteneinsicht (Brandenburg) [#6460]
Datum
3. Juni 2014 08:23
Status
Anfrage abgeschlossen
37,7 KB
97,3 KB
1,2 MB
Rückäußerung der LDA Brandenburg hier: Ihre E-Mail vom 19. Mai 2014 #6460 unser Az. 002/14/419 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anliegend erhalten Sie zu Ihrem Anliegen die entsprechenden angeforderten Unterlagen, die Ihnen als Anlagen diesem Schreiben beigefügt sind. Mit freundlichen Grüßen