Dienstanweisungen der Landtagsverwaltung

Anfrage an: Landtag NRW

- Allgemeine Geschäftsanweisung für die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen (AGA - LT NRW);
- Dienstanweisung für die Innenrevision der Landtagsverwaltung Nordrhein-Westfalen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2017
  • Frist
    19. September 2017
  • 2 Follower:innen
Mohammed Al Sharkey
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landtag NRW Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Dienstanweisungen der Landtagsverwaltung [#24357]
Datum
18. August 2017 09:57
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Allgemeine Geschäftsanweisung für die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen (AGA - LT NRW); - Dienstanweisung für die Innenrevision der Landtagsverwaltung Nordrhein-Westfalen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey
Landtag NRW
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, wie gewünscht bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem IFG NRW vom 1…
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Dienstanweisungen der Landtagsverwaltung [#24357]
Datum
18. August 2017 12:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, wie gewünscht bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem IFG NRW vom 18. August 2017. Mit freundlichen Grüßen

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Landtag NRW
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail. Anbei finden Sie wie gewünscht die folgend…
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Dienstanweisungen der Landtagsverwaltung [#24357]
Datum
15. September 2017 08:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail. Anbei finden Sie wie gewünscht die folgenden Dienstanweisungen im Volltext: - Allgemeine Geschäftsanweisung für die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen (AGA - LT NRW); - Dienstanweisung für die Innenrevision der Landtagsverwaltung Nordrhein-Westfalen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen