Dienstanweisungen des Ordnungsamtes Bochum

Sehr geehrter Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die internen Dienstanweisungen des Ordnungsamtes in Bochum, in dem die Mitarbeitenden zur
- Tolerierung widerrechtlich parkenden Kraftfahrzeugen auf den Gehwegen angewiesen werden.
- Tolerierung von Verstößen im 5 Meter Bereich an Straßeneinmündungen auch mit behindertengerecht abgesenkten Bordsteinen angewiesen werden, Falschparker nicht umzusetzen (umgangssprachlich Abschleppen).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2021
  • Frist
    10. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
Derk Schmithals
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Bochum - Ordnungsamt Details
Von
Derk Schmithals
Betreff
Dienstanweisungen des Ordnungsamtes Bochum [#232551]
Datum
8. November 2021 11:45
An
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrter Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die internen Dienstanweisungen des Ordnungsamtes in Bochum, in dem die Mitarbeitenden zur - Tolerierung widerrechtlich parkenden Kraftfahrzeugen auf den Gehwegen angewiesen werden. - Tolerierung von Verstößen im 5 Meter Bereich an Straßeneinmündungen auch mit behindertengerecht abgesenkten Bordsteinen angewiesen werden, Falschparker nicht umzusetzen (umgangssprachlich Abschleppen).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Derk Schmithals Anfragenr: 232551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232551/ Postanschrift Derk Schmithals << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Derk Schmithals

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Stadt Bochum - Ordnungsamt
Sehr geehrter Herr Schmithals, die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung richten sich nach den bestehenden gesetzlich…
Von
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Betreff
AW: Dienstanweisungen des Ordnungsamtes Bochum [#232551]
Datum
11. November 2021 08:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmithals, die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung richten sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Dienstanweisungen bestehen hierzu nicht. Mit freundlichen Grüßen