Dienstanweisungen Europaabteilung

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Übersicht über sämtliche zentralen Dienstanweisungen der Europaabteilung des Auswärtigen Amtes,
gemeint sind alle Dienstanweisungen, Erlasse, Rundschreiben … die durch die Abteilungsleitung für die gesamte Abteilung oder Teilbereiche erlassen wurden sowie alle Regelungen, die aus der Kompetenz-Kompetenz der Abteilungsleitung für den Gesamtbereich des Amtes erlassen wurden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. August 2017
  • Frist
    19. September 2017
  • 0 Follower:innen
Mohammed Al Sharkey
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über s…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Dienstanweisungen Europaabteilung [#24348]
Datum
17. August 2017 17:21
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über sämtliche zentralen Dienstanweisungen der Europaabteilung des Auswärtigen Amtes, gemeint sind alle Dienstanweisungen, Erlasse, Rundschreiben … die durch die Abteilungsleitung für die gesamte Abteilung oder Teilbereiche erlassen wurden sowie alle Regelungen, die aus der Kompetenz-Kompetenz der Abteilungsleitung für den Gesamtbereich des Amtes erlassen wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Mohammed Al Sharkey <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Ein…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Dienstanweisungen Europaabteilung, Vg.Nr.: 172-2017
Datum
21. August 2017 11:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Dienstanweisungen Europaabteilung, Vg.Nr.: 172-2017
Datum
31. August 2017 11:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisungen Europaabteilung“ [#24348]
Datum
31. August 2017 19:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24348 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Das Auswärtige Amt geht entsprechend seinem Schreiben vom 31.08.2017 nur davon aus, dass angeblich eine höhere Bearbeitungszeit von 30 Minuten vorliegt. Dies ist jedoch für eine qualifizierte Kostenschätzung nicht ausreichend. Hier müssen die entsprechenden Arbeiten hinreichend detailliert dargelegt und quantitativ beschrieben werden, und eine Kostenschätzung darf am Ende nur geringfügig von dem endgültigen Rechnungsbetrag abweichen. Dies allein bereits deshalb, um den Kostenschuldner vor überraschenden Kosten zu schützen. Das Auswärtige Amt kennt das Verfahren aus dem Vergaberecht und ist dort in der Lage, eine hinreichend genaue Aufwandsschätzung allein bereits für die Bereitstellung der Haushaltsmittel zu machen. Dass dies im umgekehrten Fall als „Auftragnehmer“ nicht möglich sein soll, ist relativ unwahrscheinlich. Hier will offenbar das Auswärtige Amt pauschaliert Daten einsammeln, die für die Bearbeitung zunächst gar nicht erforderlich sind. Es ist auch nicht zu erwarten, dass die Bearbeitungszeit höher als 30 Minuten ist, da in einer gut geführten Behörde eine solche Übersicht über die Verfügungen und Regularien zumindest im Internet verfügbar ist. In einer anderen Anfrage konnte das Auswärtige Amt auch ohne Aufwand darlegen, welche Verfügungen vorliegen. Dass dies nun hier nicht der Fall ist, ist wenig nachvollziehbar. Im Übrigen ist die vom Auswärtigen Amt benannte Grenze auch recht willkürlich beschrieben. Die Definition einer einfachen Anfrage ist nicht auf der zeitlichen Basis vorzunehmen, sondern auf der sachlichen Basis. Eine Übersicht, die bereits existiert, lediglich herauszukopieren bzw. zu scannen, ist nach allen sachlichen Kriterien eine einfache Angelegenheit. Bitte senden Sie mir den Schriftverkehr mit dem Auswärtigem Amt zu. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 24348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf um Mitteilung zum Stand meine Vermittlungsanfrage vom 31.08.2017 zum IFG-…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisungen Europaabteilung“ [#24348]
Datum
3. Oktober 2017 22:22
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf um Mitteilung zum Stand meine Vermittlungsanfrage vom 31.08.2017 zum IFG-Antrag https://fragdenstaat.de/a/24348 bitten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 24348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>