Dienstanweisungen Verkehrsüberwachung

Anfrage an: Stadt Darmstadt

Alle aktuellen Dienstanweisungen zu folgenden Punkten:
1. der Überwachung des ruhendes Verkehrs (insb. Falschparker).
2. der Überwachung von Baustellen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Juni 2019
  • Frist
    5. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
Stephan Voeth
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle akt…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
Dienstanweisungen Verkehrsüberwachung [#147972]
Datum
1. Juni 2019 23:02
An
Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle aktuellen Dienstanweisungen zu folgenden Punkten: 1. der Überwachung des ruhendes Verkehrs (insb. Falschparker). 2. der Überwachung von Baustellen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stephan Voeth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth
Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Voeth, Ihre Anfrage ist bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingegangen. Diese Anfrage berück…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: Dienstanweisungen Verkehrsüberwachung [#147972]
Datum
3. Juni 2019 16:56
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

OhlemuellerRoland.vcf
2,2 KB


Sehr geehrter Herr Voeth, Ihre Anfrage ist bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingegangen. Diese Anfrage berücksichtigt allerdings nicht, dass hessische Kommunen durch das neue Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) zwar die Möglichkeit haben, einen grundsätzlichen Anspruch auf Informationszugang zu gewähren, dieser aber erst gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG durch Satzung ausdrücklich bestimmt sein muss. Da die Wissenschaftsstadt Darmstadt hierzu keine Satzung erlassen hat, findet auch § 80 HDSIG (Anspruch auf Informationszugang) keine Anwendung und wir haben somit keine Auskunftspflicht nach dieser Norm. Da es sich bei der von Ihnen gestellten Frage nach Dienstanweisungen Verkehrsüberwachung im Übrigen um verwaltungsinterne Regelungen handelt, können wir die angefragte Auskunft nicht erteilen. Mit freundlichen Grüßen
Stephan Voeth
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisungen Verkehrsüberwachung“ [#147972] [#147972]
Datum
3. Juni 2019 17:14
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/147972 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet: 1. Die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten betrifft mittelbar und unmittelbar Umweltinformationen. In dem Maße, wie Verkehrsordnungswidrigkeiten wie das Falschparken auf Geh- und Radwegen überwacht werden, bestimmt sich auch, wie gut emissionsfreie Verkehrsmittel des Umweltverbundes (z.B. Fuß- und Radverkehr) für Bürgerinnen und Bürger attraktiv gehalten werden. 2. Die Verkehrsüberwachung ist gem. §85 HSGO eine Aufgabe, die der Oberbürgermeister der Stadt Darmstadt (bzw. von ihm ermächtigte Beigeordnete) als allgemeine Ordnungsbehörde für das Land erledigt (http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=169564,87). In dieser Hinsicht ist es unerheblich, ob die Stadt Darmstadt in kommunaler Selbstverwaltung eine Informationsfreiheitssatzung für ihre Angelegenheiten hat. Aufgaben der Gefahrenabwehr, die von den Landräten und Bürgermeistern (Oberbürgermeistern) wahrzunehmen sind, sind Auftragsangelegenheiten im Sinne des § 4 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung und des § 4 Abs. 2 der Hessischen Landkreisordnung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anhänge: - 147972.pdf - 2019-06-03_1-OhlemuellerRoland.vcf Anfragenr: 147972 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Eingangsbestätigung Aktenzeichen 90.19.35:0027 Bitte um Verständnis für lange Bearbeitungszeit aufgrund hohem Bes…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
5. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen 90.19.35:0027 Bitte um Verständnis für lange Bearbeitungszeit aufgrund hohem Beschwerde- und Anfrageaufkommens