Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:
https://fragdenstaat.de/a/24299
Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet.
Das Auswärtige Amt geht entsprechend seinem Schreiben vom 25.08.2017 nur davon aus, dass angeblich eine höhere Bearbeitungszeit von 30 Minuten vorliegt. Dies ist jedoch für eine qualifizierte Kostenschätzung nicht ausreichend. Hier müssen die entsprechenden Arbeiten hinreichend detailliert dargelegt und quantitativ beschrieben werden, und eine Kostenschätzung darf am Ende nur geringfügig von dem endgültigen Rechnungsbetrag abweichen. Dies allein bereits deshalb, um den Kostenschuldner vor überraschenden Kosten zu schützen. Das Auswärtige Amt kennt das Verfahren aus dem Vergaberecht und ist dort in der Lage, eine hinreichend genaue Aufwandsschätzung allein bereits für die Bereitstellung der Haushaltsmittel zu machen. Dass dies im umgekehrten Fall als „Auftragnehmer“ nicht möglich sein soll, ist relativ unwahrscheinlich.
Hier will offenbar das Auswärtige Amt pauschaliert Daten einsammeln, die für die Bearbeitung zunächst gar nicht erforderlich sind. Es ist auch nicht zu erwarten, dass die Bearbeitungszeit höher als 30 Minuten ist, da in einer gut geführten Behörde eine solche Übersicht über die Verfügungen und Regularien zumindest im Internet verfügbar ist. In einer anderen Anfrage konnte das Auswärtige Amt auch ohne Aufwand darlegen, welche Verfügungen vorliegen. Dass dies nun hier nicht der Fall ist, ist wenig nachvollziehbar.
Im Übrigen ist die vom Auswärtigen Amt benannte Grenze auch recht willkürlich beschrieben. Die Definition einer einfachen Anfrage ist nicht auf der zeitlichen Basis vorzunehmen, sondern auf der sachlichen Basis. Eine Übersicht, die bereits existiert, lediglich herauszukopieren bzw. zu scannen, ist nach allen sachlichen Kriterien eine einfache Angelegenheit.
Bitte senden Sie mir den Schriftverkehr mit dem Auswärtigem Amt zu.
Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
Anfragenr: 24299
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