Dienstanweisungen zu IFG/UIG/VIG-Anfragen

- sämtliche Dienstanweisungen, internen Richtlinien, aktuell gültigen Hausanordnungen oder ähnliches zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG, UIG oder VIG, insbesondere – aber nicht ausschließlich – zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei dem angesprochenen Vorgang.

Eine ähnliche Anfrage wurde bereits vor 5 Jahren gestellt, vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-anfrage-dienstanweisungen-zu-ifg-anfragen/35718/anhang/image2015-11-12-161814_geschwaerzt.pdf

Ich bitte per § 8 EGovG (i.V.m. § 1 Abs. 2 IFG) um elektronische Übermittlung an die E-Mailadresse von dem E-Mail- und Dienste-Provider FragDenStaat, von der ich diese Anfrage absende. Gegeben den Fall, dass Sie sich weigern, die Anfrage an diese E-Mail zu übermitteln, so senden Sie die Antwort bitte hilfsweise an <<E-Mail-Adresse>>, welche ich hierfür zweckgebunden aus Kulanz bereit stelle.
Ich möchte insbesondere jedoch darauf hinweisen, dass Sie gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nicht sicherstellen können, dass die angegebene E-Mail-Adresse auch dem Absender des IFG-Antrages gehört. Ich könnte hierbei jede E-Mail als meine eigene angeben – bspw. auch durch einen simplen Tippfehler. Nur eine Antwort an die Absendeadresse würde hierbei Rechtssicherheit ermöglichen und den Empfang technisch nachweisbar machen. Insofern möchte ich als Kompromiss anregen, dass Sie die korrekte FragDenStaat-E-Mail-Adresse von der ich diese E-Mail absende, zumindest auf CC (Carbon Copy) setzen und die Antwort somit an beide E-Mail-Adressen zu senden – insofern Sie beabsichtigen, die Antwort (auch) an die andere angegebene E-Mail-Adresse zu senden.
Trotz vorstehender Erläuterung bleibe ich bei meinem grundsätzlichen Standpunkt und bitte Sie prinzipiell um elektronische Übermittlung an die E-Mailadresse von dem E-Mail- und Dienste-Provider FragDenStaat, von der ich diese Anfrage absende.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. November 2020
  • Frist
    15. Dezember 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dienstanweisunge…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisungen zu IFG/UIG/VIG-Anfragen [#203491]
Datum
12. November 2020 19:27
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dienstanweisungen, internen Richtlinien, aktuell gültigen Hausanordnungen oder ähnliches zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG, UIG oder VIG, insbesondere – aber nicht ausschließlich – zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei dem angesprochenen Vorgang. Eine ähnliche Anfrage wurde bereits vor 5 Jahren gestellt, vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-anfrage-dienstanweisungen-zu-ifg-anfragen/35718/anhang/image2015-11-12-161814_geschwaerzt.pdf Ich bitte per § 8 EGovG (i.V.m. § 1 Abs. 2 IFG) um elektronische Übermittlung an die E-Mailadresse von dem E-Mail- und Dienste-Provider FragDenStaat, von der ich diese Anfrage absende. Gegeben den Fall, dass Sie sich weigern, die Anfrage an diese E-Mail zu übermitteln, so senden Sie die Antwort bitte hilfsweise an [geschwärzt], welche ich hierfür zweckgebunden aus Kulanz bereit stelle. Ich möchte insbesondere jedoch darauf hinweisen, dass Sie gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nicht sicherstellen können, dass die angegebene E-Mail-Adresse auch dem Absender des IFG-Antrages gehört. Ich könnte hierbei jede E-Mail als meine eigene angeben – bspw. auch durch einen simplen Tippfehler. Nur eine Antwort an die Absendeadresse würde hierbei Rechtssicherheit ermöglichen und den Empfang technisch nachweisbar machen. Insofern möchte ich als Kompromiss anregen, dass Sie die korrekte FragDenStaat-E-Mail-Adresse von der ich diese E-Mail absende, zumindest auf CC (Carbon Copy) setzen und die Antwort somit an beide E-Mail-Adressen zu senden – insofern Sie beabsichtigen, die Antwort (auch) an die andere angegebene E-Mail-Adresse zu senden. Trotz vorstehender Erläuterung bleibe ich bei meinem grundsätzlichen Standpunkt und bitte Sie prinzipiell um elektronische Übermittlung an die E-Mailadresse von dem E-Mail- und Dienste-Provider FragDenStaat, von der ich diese Anfrage absende. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 203491 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2724 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie meinen Bescheid auf Ihren nachstehenden…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Dienstanweisungen zu IFG/UIG/VIG-Anfragen [#203491] - (#2724)
Datum
19. November 2020 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/4#2724 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie meinen Bescheid auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen

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