Dienstanweisungen zum Laufen lassen von Motoren von Dienst-Kfz
Alle Dienstanweisungen oder ähnliche Vorschriften, aus denen hervorgeht, in welchen Situationen Polizist*innen die Motoren ihrer Dienst-Kfz eingeschaltet lassen müssen. Es geht vor allem um Situationen im täglichen Streifendienst wie beispielsweise das Halten vor einem geschlossenen Bahnübergang oder das kurze Kaufen eines Brötchens beim Bäcker.
Sollte es keine Vorschriften hierzu geben, bitte ich um kurze Beantwortung der Frage, ob es technische Voraussetzungen an den Dienst-Kfz gibt, die das Laufenlassen der Motoren in bestimmten Situationen erfordern.
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Februar 2025
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6. März 2025
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