Dienstanweisungen zur Ausweisung gegenüber Bürgern

Sämtliche Dienstanweisungen und ggf. erstellte Gutachten und Vermerke, welche die Ausweisung von Angehörigen der Bundespolizei gegenüber Bürgern behandeln, z.B. durch Angabe von Dienstnummer und Name.
Ferner solche Dienstanweisungen, Gutachten, Vermerke und Richtlinien, die den Umfang mit Bürgern betreffen, welche Angehörige der Bundespolizei fotografieren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2015
  • Frist
    13. März 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Dienst…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
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Betreff
Dienstanweisungen zur Ausweisung gegenüber Bürgern [#8635]
Datum
9. Februar 2015 20:21
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dienstanweisungen und ggf. erstellte Gutachten und Vermerke, welche die Ausweisung von Angehörigen der Bundespolizei gegenüber Bürgern behandeln, z.B. durch Angabe von Dienstnummer und Name. Ferner solche Dienstanweisungen, Gutachten, Vermerke und Richtlinien, die den Umfang mit Bürgern betreffen, welche Angehörige der Bundespolizei fotografieren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundespolizeipräsidium
2015-03-02_BPOLP_Petenten-Vorankündigung Übersendung IFG-Bescheid_hier: Ihre Anfrage vom 9. Februar 2015 Sehr geeh…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
2015-03-02_BPOLP_Petenten-Vorankündigung Übersendung IFG-Bescheid_hier: Ihre Anfrage vom 9. Februar 2015
Datum
2. März 2015 13:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde bearbeitet und geht Ihnen in Kürze per Einschreiben zu. Mit freundlichen Grüßen