Dienstanweisungen zur Behandlung von Notenwidersprüchen

Alle aktuell gültigen Dienstanweisungen, Durchführunghinweise ,Handlungsempfehlungen und Ähnliches, die sich mit der Behandlung von Widersprüchen und Beschwerden gegen Noten befassen.
Ich bitte um Zusendung in elektronischer Form.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. April 2013
  • Frist
    22. Mai 2013
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Michael Küster
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
Michael Küster
Betreff
Dienstanweisungen zur Behandlung von Notenwidersprüchen
Datum
19. April 2013 07:27
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle aktuell gültigen Dienstanweisungen, Durchführunghinweise ,Handlungsempfehlungen und Ähnliches, die sich mit der Behandlung von Widersprüchen und Beschwerden gegen Noten befassen. Ich bitte um Zusendung in elektronischer Form.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Michael Küster
Mit freundlichen Grüßen Michael Küster
Bezirksregierung Münster
WG: Ihre Anfrage vom 19. April 2013 Sehr geehrter Herr Kuster, leider sind Nachrichten an Ihre E-Mai-Adresse unz…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
WG: Ihre Anfrage vom 19. April 2013
Datum
26. April 2013 10:11
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrter Herr Kuster, leider sind Nachrichten an Ihre E-Mai-Adresse unzustellbar, deshalb antworte ich Ihnen über die allgemeine Adresse. Sie haben um Auskunft bzw. Unterlagen zu internen Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen etc. zu der Behandlung von Widersprüchen und Beschwerden zu Notenentscheidungen gebeten. Auf unserer Internetseite haben wir eine Handreichung für Schulleiter zum Umgang mit Widersprüchen und Beschwerden zur Verfügung gestellt. Sie können diese gerne unter folgendem Link abrufen: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/startseite/abteilungen/abteilung4/schulleitungen/fuer_Schulleiter_Leistungsbewertungen_und_Versetzungen.pdf Weitere, allgemeine Hinweise zum Thema finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW unter: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Fragen_Antworten/FAQ/FAQ_APO/FAQ_APOSI/index.html Darüber hinaus enthielt das Amtsblatt „Schule NRW“ in der Ausgabe 01/11 unter der Rubrik „Service“ Empfehlungen und Hinweise für Schulen zum Umgang mit Beschwerden. Den entsprechenden Artikel habe ich Ihnen im Anhang beigefügt. Weiter interne Dienstanweisungen oder Handlungsempfehlungen sind nicht vorhanden. Für diese Auskunft werden keine Kosten erhoben. Sollten Sie noch weitere Fragen zu dem Thema haben, können Sie sich gerne unter den unten angegebenen Kontaktdaten an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Melanie Overbeck ________________________________________________________________________ Dezernat 48 – Schulrecht – * Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster ( 0251 – 411 – 4112 Fax: 0251 – 411 – 84112 <<E-Mail-Adresse>>

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Michael Küster
WG: Ihre Anfrage vom 19. April 2013 Sehr geehrte Frau Overbeck, vielen Dank für die Auskunft. Mit freundlichen…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
Michael Küster
Betreff
WG: Ihre Anfrage vom 19. April 2013
Datum
29. April 2013 16:50
An
Bezirksregierung Münster
Status
Sehr geehrte Frau Overbeck, vielen Dank für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Michael Küster