Dienstanweisungen zur Behandlung von Notenwidersprüchen

Alle aktuell gültigen Dienstanweisungen, Durchführunghinweise ,Handlungsempfehlungen und Ähnliches, die sich mit der Behandlung von Widersprüchen und Beschwerden gegen Noten befassen.
Ich bitte um Zusendung in elektronischer Form.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. April 2013
  • Frist
    22. Mai 2013
  • 0 Follower:innen
Michael Küster
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Michael Küster
Betreff
Dienstanweisungen zur Behandlung von Notenwidersprüchen
Datum
19. April 2013 07:31
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle aktuell gültigen Dienstanweisungen, Durchführunghinweise ,Handlungsempfehlungen und Ähnliches, die sich mit der Behandlung von Widersprüchen und Beschwerden gegen Noten befassen. Ich bitte um Zusendung in elektronischer Form.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Michael Küster
Mit freundlichen Grüßen Michael Küster

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Küster, mit Ihrer E-Mail vom 19.04.2013 baten Sie um Auskunft zu bzw. Zusendung von Dienstanwe…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: Dienstanweisungen zur Behandlung von Notenwidersprüchen
Datum
14. Mai 2013 09:16
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Küster, mit Ihrer E-Mail vom 19.04.2013 baten Sie um Auskunft zu bzw. Zusendung von Dienstanweisungen, Durchführungshinweise, Handlungsempfehlungen oder Ähnliches zur Behandlung von Widersprüchen und Beschwerden zu Notenentscheidungen aus meinem Hause. Aus dem in meinem Haus für den Realschulbereich zuständigen Dezernat 42 wurde mir die angehängte „Checkliste“ zur Verfügung gestellt. Darüber hinausgehende Dienstanweisungen, Durchführungshinweise etc. sind in meinem Hause nicht bekannt. Die Bearbeitung von Widersprüchen und Beschwerden zu Notenentscheidungen richtet sich nach den speziellen schulrechtlichen Vorschriften in den jeweiligen Ausbildung- und/oder Prüfungsordnungen sowie den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Auf der Internetseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung finden Sie unter dem folgenden Link weitere allgemeine Hinweise zu diesem Thema: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Fragen_Antworten/FAQ/FAQ_APO/FAQ_APOSI/index.html Darüber hinaus mache ich Sie noch auf Empfehlungen und Hinweise zum Thema „Beschwerden und Anfragen in der Schule“ aufmerksam, die im Amtsblatt „Schule NRW“ in der Ausgabe 01/11 unter der Rubrik „Service“ veröffentlicht wurden. Für diese Auskunft werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Elvira Baltes    Bezirksregierung Düsseldorf                      Dezernat 48.01 Schulrecht Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf                                      Tel.:(0211) 475-5653 FAX: (0211) 87565 1031545 mail to: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.brd.nrw.de