Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG
Sehr geehrte
<< Anrede >>
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
1. Gab es (z. B. seiten des Landes Schleswig-Holstein) dienstliche Anweisungen in Bezug auf die Behandlung von Anträgen im Rahmen der Topf Secret-Kampagne?
2. Gibt es interne Anweisungen in Bezug auf die Behandlung von Anträgen im Rahmen der Topf Secret-Kampagne?
3. Falls es solche Anweisungen gibt, senden Sie mir diese bitte zu.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Oenings
Anfragenr: 171411
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Postanschrift
Hendrik Oenings
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