Dienstanweisungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs

- Arbeits- oder Dienstanweisung, Richtlinie oder ermessenslenkende Vorschriften, die die Überwachung des ruhenden Verkehrs betreffen (speziell: Falschparker), mit Angaben z.B. zu freizuhaltenden Mindestbreiten von Bürgersteigen und Vorgaben zum Umsetzen ("Abschleppen") von Fahrzeugen

Bitte teilen Sie mir ebenfalls mit,
- ob bzw. in welchen Fällen Daten zu "Wiederholungstätern", also Fahrzeugen, die regelmäßig durch Ordnungswidrigkeiten auffallen, z.B. an die Führerscheinstelle weitergegeben werden, da Fahrzeugführer wiederholt gegen die StVO verstoßen.

- an welcher Stelle eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens werden dem Fahrzeughalter im Falle von Meldungen durch Dritte die Daten der/des Zeugin/en mitgeteilt, bereits im Anhörungsbogen oder erst an späterer Stelle?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Dezember 2020
  • Frist
    30. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ordnungsamt Stadt Düsseldorf Details
Von
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Betreff
Dienstanweisungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs [#207305]
Datum
27. Dezember 2020 20:21
An
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Arbeits- oder Dienstanweisung, Richtlinie oder ermessenslenkende Vorschriften, die die Überwachung des ruhenden Verkehrs betreffen (speziell: Falschparker), mit Angaben z.B. zu freizuhaltenden Mindestbreiten von Bürgersteigen und Vorgaben zum Umsetzen ("Abschleppen") von Fahrzeugen Bitte teilen Sie mir ebenfalls mit, - ob bzw. in welchen Fällen Daten zu "Wiederholungstätern", also Fahrzeugen, die regelmäßig durch Ordnungswidrigkeiten auffallen, z.B. an die Führerscheinstelle weitergegeben werden, da Fahrzeugführer wiederholt gegen die StVO verstoßen. - an welcher Stelle eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens werden dem Fahrzeughalter im Falle von Meldungen durch Dritte die Daten der/des Zeugin/en mitgeteilt, bereits im Anhörungsbogen oder erst an späterer Stelle?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 207305 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207305/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarb…
Von
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: Dienstanweisungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs [#207305]
Datum
27. Dezember 2020 20:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Sofern erforderlich, erhalten Sie von dort in Kürze eine Rückmeldung. Öffnungszeiten zum Jahreswechsel Das Ordnungsamt bleibt im Zeitraum 24. Dezember 2020 bis einschließlich 1. Januar 2021 durchgehend g e s c h l o s s e n. Ab Montag, 4. Januar 2021 stehen wir Ihnen wieder zur Verfügung. Bitte bedenken Sie bei der Planung Ihres Besuches, dass eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich ist, da in den ersten Januarwochen erfahrungsgemäß ein besonders großer Andrang herrscht. Möglicherweise lässt sich Ihr Anliegen über unser Online-Angebot abwickeln. Achtung: Aufgrund einer ernst zu nehmenden Bedrohungslage durch Schadsoftware können derzeit nur Dateianhänge in folgenden Dateiformaten übrtragen und bearbeitet werden: Text- oder unverschlüsseltes PDF-Format, Bilder (Formate: PNG, JPG, GIF, BMP) und Dokumente in Office-Formaten (DOCX, XLSX und PPTX, sofern diese Dateien keine Makros oder unerlaubte eingebettete Objekte enthalten) Alle anderen Dateiformate, auch alte Office-Dokumente (DOC, XLS, PPT), werden gelöscht und können nicht bearbeitet werden! Sollten Sie Ihrer E-Mail einen Anhang beigefügt haben, der nicht den genannten Dateiformaten entspricht wurde dieser gelöscht und wird nicht bearbeitet! Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisungen zur Überwachung des ruhenden …
An Ordnungsamt Stadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail: Dienstanweisungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs [#207305]
Datum
31. Januar 2021 10:52
An
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs“ vom 27.12.2020 (#207305) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 207305 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207305/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Sehr geehrte Antragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitar…
Von
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: AW: Ihre Mail: Dienstanweisungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs [#207305]
Datum
31. Januar 2021 10:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Antragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Sofern erforderlich, erhalten Sie von dort in Kürze eine Rückmeldung. Achtung: Aufgrund einer ernst zu nehmenden Bedrohungslage durch Schadsoftware können derzeit nur Dateianhänge in folgenden Dateiformaten übrtragen und bearbeitet werden: Text- oder unverschlüsseltes PDF-Format, Bilder (Formate: PNG, JPG, GIF, BMP) und Dokumente in Office-Formaten (DOCX, XLSX und PPTX, sofern diese Dateien keine Makros oder unerlaubte eingebettete Objekte enthalten) Alle anderen Dateiformate, auch alte Office-Dokumente (DOC, XLS, PPT), werden gelöscht und können nicht bearbeitet werden! Sollten Sie Ihrer E-Mail einen Anhang beigefügt haben, der nicht den genannten Dateiformaten entspricht wurde dieser gelöscht und wird nicht bearbeitet! Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 27.12.2020 nach dem IFG NRW kann ich Ihnen Folgendes mitteilen…
Von
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Betreff
Dienstanweisungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs [#207305], Ihre Anfrage nach dem IFG NRW
Datum
3. Februar 2021 12:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 27.12.2020 nach dem IFG NRW kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: 1. Grundsätzlich handeln die Außendienstkräfte entsprechend der Vorschriften des Ordnungsbehördengesetzes u.a. in Verbindung mit dem Polizeigesetz und dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Die Außendienstkräfte berücksichtigen dabei, dass es sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung handelt, die sie ggfls. vor Gericht entsprechend vertreten müssen. Die Maßnahmen erfolgen stets nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Aufgrund der Einzelfallbezogenheit wurde auf den Erlass von Arbeits- und Dienstanweisungen, Richtlinien oder ermessenslenkende Vorgaben verzichtet. 2. Es erfolgt keine Meldung von Wiederholungstätern an die Führerscheinstelle. 3. Die Angabe der Daten des Anzeigenerstatters erfolgt im Bußgeldbescheid. Freundliche Grüße

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Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Beantwortung der Anfrage. ... Mit virenfreien Grüßen [geschwärzt] Anf…
An Ordnungsamt Stadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstanweisungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs [#207305], Ihre Anfrage nach dem IFG NRW [#207305]
Datum
4. Februar 2021 08:10
An
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Beantwortung der Anfrage. ... Mit virenfreien Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 207305 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]