Dienstanweisungen/Verfahrenshinweise/Handbücher IFG-Anfragen

Ihre aktuellsten internen Dienstanweisungen/Verfahrenshinweise/Handbücher zur Bearbeitung von IFG-Anfragen sowie zugehörige Text- oder Dokumentvorlagen.

Ich bitte um eine Zusendung in elektronischer Form.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2019
  • Frist
    13. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre aktuellsten in…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisungen/Verfahrenshinweise/Handbücher IFG-Anfragen [#168325]
Datum
11. Oktober 2019 13:58
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre aktuellsten internen Dienstanweisungen/Verfahrenshinweise/Handbücher zur Bearbeitung von IFG-Anfragen sowie zugehörige Text- oder Dokumentvorlagen. Ich bitte um eine Zusendung in elektronischer Form.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
ZR-15306/029#158 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nac…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Dienstanweisungen/Verfahrenshinweise/Handbücher IFG-Anfragen [#168325]
Datum
14. Oktober 2019 15:53
Status
Warte auf Antwort
ZR-15306/029#158 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom 11.10.2019 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat ZR - „Zentrales Rechtsreferat“ zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Ich bitte darum, von zwischenzeitlichen Sachstandsabfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem IFG-Antrag ergeht die beigefügte Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Dienstanweisungen/Verfahrenshinweise/Handbücher IFG-Anfragen [#168325]
Datum
11. November 2019 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem IFG-Antrag ergeht die beigefügte Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie schreiben: "Im Übrigen handelt es sich bei den weiteren Unterlagen, insbeso…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstanweisungen/Verfahrenshinweise/Handbücher IFG-Anfragen [#168325]
Datum
11. November 2019 12:33
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie schreiben: "Im Übrigen handelt es sich bei den weiteren Unterlagen, insbesondere Musterentwürfen und sonstigen Bearbeitungshinweisen, nicht um amtliche Informationen, sondern um Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen (§ 2 Nr. 1 S. 2 IFG)." Ich bitte hier um Erläuterung, was ich unter "sonstigen Bearbeitungshinweisen" verstehen kann. Sie lehnen die Herausgabe dieser mit Verweis auf den Begriff Notizen ab. Ich verweise auf das Urteil VG Berlin 2 K 91.13: https://www.lda.brandenburg.de/media_fast/5955/VG_Berlin_2_K_91_13.pdf "Kennzeichnend für Notizen ist, dass diese allein den Zwecken des Verfassers gewidmet sind und es sich bei ihnen um Aufzeichnungen zur Stützung des Gedächtnisses handelt; sie dienen z.B. der Vorbereitung später zu fertigender Vermerke, Stellungnahmen, Entscheidungen oder Berichte (vgl. Schoch, a.a.O., Rn. 47). " Und "Entwürfe sind danach vorläufige Gedankenverkörperungen, die nach der Vorstellung des Verfassers noch weiterer Bearbeitung bedürfen und noch nicht als endgültige Entscheidung verstanden werden können, weil noch keine endgültige Festlegung des Behördenwillens stattgefunden hat (vgl. Schoch, IFG, 2009, Rn. 46 zu § 2). " Sowie Urteil vom 20.10.2016 - BVerwG 7 C 23.15: "Dem hieraus gezogenen Schluss, dass nur konkrete Verwaltungsvorgänge, nicht aber rein innerdienstliche Aufzeichnungen von dem Begriff der amtlichen Information erfasst würden, ist nicht zu folgen. Im Wortlaut des Gesetzes findet sich kein Anhaltspunkt dafür, dass innerdienstliche Vorgänge ohne Bezug zu einem konkreten Verwaltungsverfahren vom Informationszugang ausgenommen sein sollen." Sowie VG Berlin 2 K 82.16: "1. Notizen im Sinne des § 2 Nr. 1 Satz 2 IFG sind als Aufzeichnungen zur Stützung des Gedächtnisses allein den Zwecken des Verfassers gewidmet; sie dienen z.B. der Vorbereitung später zu fertigender Vermerke, Stellungnahmen oder Berichte. Kennzeichnend für sie ist der vorläufige, unverbindliche Charakter der Aufzeichnung (OVG Münster, Beschluss vom 7. Januar 2015 – OVG 1 B 1260/14 – juris Rdn. 26; Urteil der Kammer vom 12. Mai 2014 – VG 2 K 91.13 –; Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 2 Rdn. 66)." Für die Musterentwürfe dürfte also klar sein, dass diese nicht Entwürfe im Sinne des IFGs sind, weil diese für sich genommen keiner weiteren Bearbeitung bedürfen. Sie stellen ja auch für sich genommen keine Verkörperung des Behördenwillens dar, sondern sind für sich stehende Dokumente. Anders würde es sich bei noch nicht endgültigen Entwürfen z.B. für die Beantwortung eines konkreten IFG-Antrags verhalten. Für die "sonstigen Bearbeitungshinweise" sollte nun auch klar sein, dass diese keine Notizen im Sinne des IFGs darstellen, da diese nicht "allein den Zwecken des Verfassers gewidmet sind" (Urteil VG Berlin). Vielmehr kennzeichnet diese Bearbeitungshinweise, dass sie von einer Vielzahl von Sachbearbeitern zur Hilfe genommen werden können. Insofern bitte ich darum, dass sie unter Berücksichtigung dieser Urteile den ergangenen Bescheid nochmals überdenken - entsprechend meines Petitionsrechts nach Artikel 17 Grundgesetz. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168325
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
15306/029#158 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmen auf Ihre untenstehende Eingabe vom 11.11.2019 teile ich I…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Dienstanweisungen/Verfahrenshinweise/Handbücher IFG-Anfragen [#168325]
Datum
9. Dezember 2019 12:29
Status
Warte auf Antwort
15306/029#158 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmen auf Ihre untenstehende Eingabe vom 11.11.2019 teile ich Ihnen mit, dass die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes im Widerspruchsverfahren erfolgt. Sofern Sie eine Überprüfung des IFG-Bescheides begehren, erheben Sie bitte form- (schriftlich) und fristgerecht Widerspruch. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], entsprechend GO - BMWi 3.15, § 14 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien und A…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Dienstanweisungen/Verfahrenshinweise/Handbücher IFG-Anfragen [#168325]
Datum
9. Dezember 2019 13:00
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], entsprechend GO - BMWi 3.15, § 14 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien und Artikel 17 Grundgesetz handelt es sich bei meiner vorhergehenden Nachricht um eine Beschwerde, um deren Bearbeitung ich entsprechend bitte. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 168325 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]