Dienstanweisung/Erlass Nichtbekanntgabe von Messtellen für Geschwindigkeitsmessungen

- Dienstanweisung/Erlass zur Nichtbekanntgabe von Messtellen für Geschwindigkeitsmessungen in elektronischer Form

Quelle: https://twitter.com/polizei_nrw_dn/status/1488014212047806464

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung/Erlass Nichtbekanntgabe von Messtellen für Geschwindigkeitsmessungen [#246602]
Datum
19. April 2022 13:12
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dienstanweisung/Erlass zur Nichtbekanntgabe von Messtellen für Geschwindigkeitsmessungen in elektronischer Form Quelle: https://twitter.com/polizei_nrw_dn/status/1488014212047806464
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246602/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in Die von Ihnen im Wege eines IFG-Antrages vom 19.04.2022 angeforderten Informationen zur der…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: 2022-04-19 - Abgabe an IFG-Geschäftsstelle - BE - Antragsteller/in, Antragsteller/in - Dienstanweisung/Erlass Nichtbekanntgabe von Messtellen für Geschwindigkeitsmessungen [#246602]
Datum
25. April 2022 17:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Die von Ihnen im Wege eines IFG-Antrages vom 19.04.2022 angeforderten Informationen zur der Frage der "Nichtbekanntgabe von Messstellen für Geschwindigkeitsmessungen" beziehen sich auf die Fachstrategie Verkehr der Polizei NRW und werden durch diese geregelt. Anlässlich Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) übersende ich Ihnen eine Kopie des Erlasses als Anlage. Ich verweise hierzu auf Punkt 3 (Grundsätze der Fachstrategie Verkehr, 7. Spiegelstrich) der Fachstrategie Verkehr. Die personenbezogenen Daten wie Namen und Telefondurchwahlen der beteiligten Amtsträger wurden in diesem Dokument geschwärzt, weil schutzwürdige Belange i. S. v. § 9 Abs. 3 letzter Halbsatz IFG NRW einer Offenbarung entgegenstehen. Schutzwürdige Belange liegen bei Amtsträgern vor, die aufgrund ihrer Funktion vermehrt umstrittene Entscheidungen zu treffen haben. Dies trifft vor allem auf solche Amtsträger zu, deren Entscheidung politische Dimensionen haben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Amtsträger persönlich für eine Entscheidung angefeindet werden, die auf der Grundlage ihrer (Teil-)Entscheidung letztlich durch die Behörde gefällt wird. Die Erteilung der Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Hallo << Antragsteller:in >> da nun relativ plötzlich sämtliche Polizeidienststellen keine Kontrollen…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: 2022-04-19 - Abgabe an IFG-Geschäftsstelle - BE - Dienstanweisung/Erlass Nichtbekanntgabe von Messtellen für Geschwindigkeitsmessungen [#246602]
Datum
4. Mai 2022 09:40
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> da nun relativ plötzlich sämtliche Polizeidienststellen keine Kontrollen mehr bekanntgeben, aber der Erlass aus 2018 stammt, stellt sich die Frage, wieso dieser nun erst jetzt umgesetzt wird. Gab es eine Rundmail? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 246602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246602/
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten zu Ihrer IF-Anfrage u.a. Nachfrage gestellt. Die Fachstrate…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Dienstanweisung/Erlass Nichtbekanntgabe von Messtellen für Geschwindigkeitsmessungen [#246602]
Datum
10. Mai 2022 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
16,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten zu Ihrer IF-Anfrage u.a. Nachfrage gestellt. Die Fachstrategie Verkehr ist seit Veröffentlichung des Ihnen zur Verfügung gestellten Erlasses umzusetzen. Ein weiterer Erlass im Sinne Ihrer Nachfrage wurde von hier nicht erstellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte teilen Sie mir noch mit, ob es zur Nichtbekanntgabe von Messtellen noch Ihnen…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstanweisung/Erlass Nichtbekanntgabe von Messtellen für Geschwindigkeitsmessungen [#246602]
Datum
8. August 2022 09:04
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte teilen Sie mir noch mit, ob es zur Nichtbekanntgabe von Messtellen noch Ihnen bekannte behördeninterne Mails/Rundmails gab. Sie sprechen von "Erlassen" - daher bin ich mir nicht sicher, ob das umfasst wäre. Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 246602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246602/

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten zu meiner Antwort vom 10.05.2022 eine weiter Nachfrage gestell…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Dienstanweisung/Erlass Nichtbekanntgabe von Messtellen für Geschwindigkeitsmessungen [#246602]
Datum
8. August 2022 13:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten zu meiner Antwort vom 10.05.2022 eine weiter Nachfrage gestellt: Wie in dieser Mail schon mitgeteilt, ist die Fachstrategie Verkehr seit Veröffentlichung des Ihnen zur Verfügung gestellten Erlasses umzusetzen. Ein weiterer Erlass im Sinne Ihrer Nachfrage wurde von hier nicht erstellt. Die nachgeordneten Behörden des Ministeriums des Innern NRW erhalten grundsätzlich Erlasse - insoweit umfasst der Betriff Erlass auch "Mails / Rundmails. Mit freundlichen Grüßen