Dienstaufsicht / Äußerungen einer Richterin am Amstgericht GE

Anfrage an: Landgericht Essen

Aus der Presse und vom Amtgericht Gelsenkirchen selbst habe ich erfahren, dass sich eine Richterin am Amtsgericht Gelsenkirchen hartnäckig sehr abwertend ("Gesocks") zu Fußballfans geäußert haben soll im Rahmen eines Strafprozesses gegen einen Fußballfan. Aus folgenden Quellen habe ich mich darüber bisher informiert:

http://www.reviersport.de/345573---schalke-richterin-fuer-mich-sind-alle-fussball-fans-gesocks.html

https://www.derwesten.de/sport/fussball/s04/heftige-aussage-einer-richterin-bei-prozess-gegen-schalke-fan-fuer-mich-sind-alle-fussball-fans-gesocks-id209265081.html

http://www.dorkawings.de/2017/01/gesocks-verteidigt-gesocks/
Der Direktor des Amtsgerichts Gelsenkirchen hat mir mit Schreiben vom 10.02.2017 und zuvor einem Pressevertreter schriftlich das Folgende dazu mitgeteilt:
"In der Sache kann ich Ihnen bestätigen, dass in dem Blogeintrag die in der öffentlichen Sitzung im Hinblick auf Fußballfans getätigten Äußerungen der Richterin im Kern zutreffend wiedergegeben sind."
Die Beantwortung meiner beiden folgenden Fragen lehnte der Direktor ab, weil er nicht über Informationen zur Dienstaufsicht verfüge und verwies mich dabei an Sie, bzw. das Landgericht Essen.
Bitte beantworten Sie mir also die folgenden Fragen:
1.) Prüfen Sie inzwischen als Dienstvorgesetzte im Rahmen Ihrer Dienstaufsicht das Verhalten der o.g. Richterin?
Falls dies nicht der Fall ist, rege ich dies hiermit an.

2.) Wurde gegen die Richterin berteits eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben?

Ich benötige diese Informationen u.a. um zu beurteilen, ob ich ggf. eine Dienstaufsichtsbeschwerde erheben sollte. Und auch um ggf. um die Situation innerhalb der inzwischen bundesweiten Diskussion unter Fußballfans über die Äußerungen der Richterin zu beruhigen und zu befrieden. Die Äußerung der Richterin hat es inzwischen in mehrere Fanzines (Fanzeitschriften) geschafft und damit - wie Sie sich vorstellen können - das Vertrauen vieler Fußballfans in die Justiz mehr als erschüttert.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen schon im Voraus.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Februar 2017
  • Frist
    24. März 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landgericht Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstaufsicht / Äußerungen einer Richterin am Amstgericht GE [#20410]
Datum
20. Februar 2017 10:38
An
Landgericht Essen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus der Presse und vom Amtgericht Gelsenkirchen selbst habe ich erfahren, dass sich eine Richterin am Amtsgericht Gelsenkirchen hartnäckig sehr abwertend ("Gesocks") zu Fußballfans geäußert haben soll im Rahmen eines Strafprozesses gegen einen Fußballfan. Aus folgenden Quellen habe ich mich darüber bisher informiert: http://www.reviersport.de/345573---schalke-richterin-fuer-mich-sind-alle-fussball-fans-gesocks.html https://www.derwesten.de/sport/fussball/s04/heftige-aussage-einer-richterin-bei-prozess-gegen-schalke-fan-fuer-mich-sind-alle-fussball-fans-gesocks-id209265081.html http://www.dorkawings.de/2017/01/gesocks-verteidigt-gesocks/ Der Direktor des Amtsgerichts Gelsenkirchen hat mir mit Schreiben vom 10.02.2017 und zuvor einem Pressevertreter schriftlich das Folgende dazu mitgeteilt: "In der Sache kann ich Ihnen bestätigen, dass in dem Blogeintrag die in der öffentlichen Sitzung im Hinblick auf Fußballfans getätigten Äußerungen der Richterin im Kern zutreffend wiedergegeben sind." Die Beantwortung meiner beiden folgenden Fragen lehnte der Direktor ab, weil er nicht über Informationen zur Dienstaufsicht verfüge und verwies mich dabei an Sie, bzw. das Landgericht Essen. Bitte beantworten Sie mir also die folgenden Fragen: 1.) Prüfen Sie inzwischen als Dienstvorgesetzte im Rahmen Ihrer Dienstaufsicht das Verhalten der o.g. Richterin? Falls dies nicht der Fall ist, rege ich dies hiermit an. 2.) Wurde gegen die Richterin berteits eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben? Ich benötige diese Informationen u.a. um zu beurteilen, ob ich ggf. eine Dienstaufsichtsbeschwerde erheben sollte. Und auch um ggf. um die Situation innerhalb der inzwischen bundesweiten Diskussion unter Fußballfans über die Äußerungen der Richterin zu beruhigen und zu befrieden. Die Äußerung der Richterin hat es inzwischen in mehrere Fanzines (Fanzeitschriften) geschafft und damit - wie Sie sich vorstellen können - das Vertrauen vieler Fußballfans in die Justiz mehr als erschüttert. Vielen Dank für Ihre Bemühungen schon im Voraus.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Landgericht Essen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil …
Von
Landgericht Essen
Betreff
Automatische Antwort: Dienstaufsicht / Äußerungen einer Richterin am Amstgericht GE [#20410]
Datum
20. Februar 2017 10:48
Status
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