Dienstaufsicht über den Bürgermeister der Gemeinde Lotte

Ich bitte um Mitteilung, wann ich mit der Beantwortung meiner Schreiben an den Landrat des Kreises Steinfurt vom 05.09. und 30.11.2016 rechnen kann
Es geht um die Aufhebung der verunglückten Bescheide des Bürgermeisters vom 26.11.2009 und 10.08.2007. Diesen Verwaltungsakten fehlt alles, was einen ordnungsmäßigen Verwaltungsakt ausmacht.
Daneben ist seit 2004 bereits gutachtlich festgestellt, dass ein Anspruch der Gemeinde wegen jahrzehte langer Untätigkeit nicht gegeben ist

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Januar 2017
  • Frist
    17. Februar 2017
  • 0 Follower:innen
Manfred Geist
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rechtsamt des Kreises Steinfurt Details
Von
Manfred Geist
Betreff
Dienstaufsicht über den Bürgermeister der Gemeinde Lotte [#19914]
Datum
15. Januar 2017 19:02
An
Rechtsamt des Kreises Steinfurt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Mitteilung, wann ich mit der Beantwortung meiner Schreiben an den Landrat des Kreises Steinfurt vom 05.09. und 30.11.2016 rechnen kann Es geht um die Aufhebung der verunglückten Bescheide des Bürgermeisters vom 26.11.2009 und 10.08.2007. Diesen Verwaltungsakten fehlt alles, was einen ordnungsmäßigen Verwaltungsakt ausmacht. Daneben ist seit 2004 bereits gutachtlich festgestellt, dass ein Anspruch der Gemeinde wegen jahrzehte langer Untätigkeit nicht gegeben ist
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Manfred Geist <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Manfred Geist

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!