Dienstaufsicht über den Bürgermeister der Gemeinde Lotte

Anfrage an: Noch nicht bekannt

Ich beziehe mich auf meine unbeantworteten Schreiben vom 05.09. und 30.11.2016 und bitte um Mitteilung, wann ich mit einer Beantwortung rechnen kann.
Es geht um die Aufhebung der verunglückten Verwaltungsakte vom 26.11.2009 und 10.08.2007, denen alles fehlt, was einen wirksamen Heranziehungsbescheid ausmacht.
Weiter sei auch hier erwähnt, dass seit 2004 bereits gutachtlich festgestellt ist, dass ein Anspruch der Gemeinde Lotte wegen jahrzehntelanger Untätigkeit so nicht gegeben ist

Behörde benötigt

  • Datum
    15. Januar 2017
  • Frist
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Manfred Geist
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich beziehe mich…
Von
Manfred Geist
Betreff
Dienstaufsicht über den Bürgermeister der Gemeinde Lotte [#19913]
Datum
15. Januar 2017 18:48
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich beziehe mich auf meine unbeantworteten Schreiben vom 05.09. und 30.11.2016 und bitte um Mitteilung, wann ich mit einer Beantwortung rechnen kann. Es geht um die Aufhebung der verunglückten Verwaltungsakte vom 26.11.2009 und 10.08.2007, denen alles fehlt, was einen wirksamen Heranziehungsbescheid ausmacht. Weiter sei auch hier erwähnt, dass seit 2004 bereits gutachtlich festgestellt ist, dass ein Anspruch der Gemeinde Lotte wegen jahrzehntelanger Untätigkeit so nicht gegeben ist
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Manfred Geist <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Manfred Geist << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Manfred Geist

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