Dienstaufsichtsbeschwerden in Hessen 2012 - 2022

1. Die Anzahl der im Jahr 2022 gestellten Dienstaufsichtsbeschwerden und deren jew. Ausgang gegen Beschäftigte der Hessischen Polizei.

2. Eine zeitliche sowie örtliche Zuweisung der jew. Beschwerden. Also wann und wo hat das mögliche Fehlverhalten stattgefunden?

2.1. Welche polizeilichen Maßnahmen wurden bzgl. der jew. Beschwerden wann und wo durchgeführt?

3. Eine Auflistung über die Anzahl der gestellten Dienstaufsichtsbeschwerden und deren jew. Ausgang gegen Beschäftigte der Hessischen Polizei von 2012 - 2022 ihren entsprechenden Jahren zugeordnet.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Januar 2023
  • Frist
    18. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Anzahl der im Jahr 2022 ge…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstaufsichtsbeschwerden in Hessen 2012 - 2022 [#267722]
Datum
14. Januar 2023 14:04
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der im Jahr 2022 gestellten Dienstaufsichtsbeschwerden und deren jew. Ausgang gegen Beschäftigte der Hessischen Polizei. 2. Eine zeitliche sowie örtliche Zuweisung der jew. Beschwerden. Also wann und wo hat das mögliche Fehlverhalten stattgefunden? 2.1. Welche polizeilichen Maßnahmen wurden bzgl. der jew. Beschwerden wann und wo durchgeführt? 3. Eine Auflistung über die Anzahl der gestellten Dienstaufsichtsbeschwerden und deren jew. Ausgang gegen Beschäftigte der Hessischen Polizei von 2012 - 2022 ihren entsprechenden Jahren zugeordnet.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267722/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-23/024 Sehr << Antragsteller:in >> die Prüfung Ihres Antrags vom 14. Januar 2023 i…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Dienstaufsichtsbeschwerden in Hessen 2012 - 2022 [#267722]
Datum
5. Juli 2023 08:45
Status
Warte auf Antwort
II 6-01a01.23-04-23/024 Sehr << Antragsteller:in >> die Prüfung Ihres Antrags vom 14. Januar 2023 ist aufgrund eines Versehens leider erst jetzt eingeleitet worden. Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht, sobald die Prüfung abgeschlossen ist. Die eingetretene Verzögerung bei der Beantwortung des Antrags bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-23/024 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 14. Januar 2023 haben Sie nach §…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Dienstaufsichtsbeschwerden in Hessen 2012 - 2022 [#267722]
Datum
14. Juli 2023 14:29
Status
Warte auf Antwort
II 6-01a01.23-04-23/024 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 14. Januar 2023 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, ihnen die Anzahl der im Jahr 2022 gestellten Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Beschäftigte der Hessischen Polizei, deren jeweiliger Ausgang, Ort und Zeit des möglichen Fehlverhaltens, die jeweils ergriffenen Maßnahmen sowie die Anzahl der Dienstaufsichtsbeschwerden und deren jeweiliger Ausgang in den Jahren 2012 bis 2022 mitzuteilen. Ihr Antrag auf Informationszugang bezieht sich auf Informationen aus dem Landespolizeipräsidium im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG nicht gegenüber Polizeibehörden Anwendung. Das Landespolizeipräsidium im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ist nach § 91 Abs. 2 Nr. 1 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die oberste Polizeibehörde des Landes. Es besteht daher kein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen aus dem Landespolizeipräsidium. Ihr Antrag auf Informationszugang wird deshalb abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen