Dienstausweis von Boris Palmer

Vorder- und Rückseite des Dienstausweises von Boris Palmer

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. November 2018
  • Frist
    27. Dezember 2018
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorder- und Rü…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Dienstausweis von Boris Palmer [#34929]
Datum
27. November 2018 17:52
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorder- und Rückseite des Dienstausweises von Boris Palmer
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Regierungspräsidium Tübingen
Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie haben über das Webportal fragdenstaat.de beim Regierungspräsidium Tübingen eine…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
AW: Dienstausweis von Boris Palmer [#34929]
Datum
3. Dezember 2018 08:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie haben über das Webportal fragdenstaat.de beim Regierungspräsidium Tübingen einen Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Absatz 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) gestellt und um Übersendung des Dienstausweises von Herrn Oberbürgermeister Boris Palmer gebeten. Die anderen von Ihnen aufgeführten Rechtsgrundlagen sind in diesem Fall nicht einschlägig, da es sich nicht um Umweltinformationen oder Verbraucherinformationen handelt. Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen mit, dass das Regierungspräsidium Tübingen gegenüber Kommunalen Wahlbeamten wie z. B. einem Oberbürgermeister, nur die in § 92 Landesbeamtengesetz geregelten Aufgaben wahrzunehmen hat. Die Ausstellung, Verwahrung oder Einziehung eines Dienstausweises gehört nicht dazu. Der Dienstausweis liegt dem Regierungspräsidium Tübingen daher auch nicht vor. Die nach § 3 Nr. 2 i. V. m. § 2 Absatz 1 Nr. 2 LIFG informationspflichtige Stelle ist die Stadt Tübingen, ihr obliegt die Aufgabe einen Dienstausweises auszustellen und ggf. Informationen hierzu weiter zu geben. Ob ein Anspruch gegenüber der Stadt Tübingen auf Übersendung des Dienstausweises besteht, kann vom Regierungspräsidium nicht geprüft werden. Da Sie jedoch der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben, leiten wir die Anfrage nicht an die Stadt Tübingen weiter. Die Entscheidung ergeht nach § 10 Absatz 3 LIFG kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen