Diensteid Stadträte

Sind Stadträtinnen, die als Verbandsräte in einen Zweckverband delgiert werden, durch ihren Diensteid PRIMÄR ihrer Kommune und ihren Mitbürgern verpflichtet,
oder sind sie mit ihrer Delegierung damit eine Verpflichtung eingegangen, VORRANGIG die Interessen des Zweckverbands zu fördern?
Legen sie für dieses Amt in einer Körperschaft öffentlchen Rechts (zu dem sie delegiert, nicht von den Bürgern gewählt werden) einen zusätzlichen Amtseid ab, der sie auch in dieser Funktion (die Interessen der die Mitgliedskommunen zu vertreten) auf Rechtstreue verpflichtet?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind Stadträti…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Diensteid Stadträte [#225236]
Datum
20. Juli 2021 11:02
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind Stadträtinnen, die als Verbandsräte in einen Zweckverband delgiert werden, durch ihren Diensteid PRIMÄR ihrer Kommune und ihren Mitbürgern verpflichtet, oder sind sie mit ihrer Delegierung damit eine Verpflichtung eingegangen, VORRANGIG die Interessen des Zweckverbands zu fördern? Legen sie für dieses Amt in einer Körperschaft öffentlchen Rechts (zu dem sie delegiert, nicht von den Bürgern gewählt werden) einen zusätzlichen Amtseid ab, der sie auch in dieser Funktion (die Interessen der die Mitgliedskommunen zu vertreten) auf Rechtstreue verpflichtet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 225236 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225236/ Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrter Herr Mayer, Ihre E-Mail vom 20.07.2021 ist bei uns eingegangen. Wir haben Ihr Schreiben, in dem …
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW: Diensteid Stadträte [#225236]
Datum
20. Juli 2021 18:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mayer, Ihre E-Mail vom 20.07.2021 ist bei uns eingegangen. Wir haben Ihr Schreiben, in dem es um eine Rechtsauskunft geht, an die Regierung von Oberfranken als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung weitergeleitet. Die Regierung wird Sie über das Ergebnis der Prüfung informieren. Mit freundlichen Grüßen