Diensteinweisungen des für den ruhenden Verkehr zuständigen Ordnungsamtes

- Alle Dienstanweisungen des Ordnungs- und Verkehrsdienstes.
- Alle weiteren Anweisungen aus denen hervorgeht, wann Fahrzeughalter verwarnt werden oder wann auf Verwarnungen verzichtet werden kann (Opportunitätsprinzip).
- Alle Schulungsunterlagen für den Ordnungs- und Verkehrsdienst.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    16. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle D…
An Allgemeine Ordnungswidrigkeiten Details
Von
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Betreff
Diensteinweisungen des für den ruhenden Verkehr zuständigen Ordnungsamtes [#60781]
Datum
16. März 2019 20:15
An
Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle Dienstanweisungen des Ordnungs- und Verkehrsdienstes. - Alle weiteren Anweisungen aus denen hervorgeht, wann Fahrzeughalter verwarnt werden oder wann auf Verwarnungen verzichtet werden kann (Opportunitätsprinzip). - Alle Schulungsunterlagen für den Ordnungs- und Verkehrsdienst.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Barenbergstr. 122 26871 Papenburg
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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