Diensthaftpflichtversicherung für Exekutive

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Gibt es eine Diensthaftversicherung für die Mitglieder der Exekutive, die für die Gesetze verantwortlich sind? Mir scheint, als ob für Fehler die Steuerzahler herhalten müssen. Dadurch werden unnütz Steuergelder ausgegeben und der Verursacher freigestellt. Es ist üblich im Öffentlichen Dienst, dass solche Versicherungen eigentlich abgeschlossen werden. Das soll natürlich nicht ein Freibrief sein, allerdings muss jeder Beschluss, jede Richtlinie und jedes Gesetz Hand und Fuß haben. Von Deutschland muss Schaden abgewendet werden. Außerdem sollte kein anderes besoldetes Amt parallel ausgeführt werden. Abgeordnete sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Die Beispiele der Bereicherung haben gezeigt, dass es berechnende Abgeordnete gibt und vom Gewissen weit entfernt sind. Dadurch haben bestimmte Parteien jetzt einen Vertrauensverlust wegen vorhandener "schwarzer Schafe". Dieser ist sehr schwer rückgängig zu machen. Außerdem sollten alle Mitglieder von Landtagen und Bundestagen sowie in den Gremien der EU ihre zusätzlichen Einnahmen offenlegen. Sie scheinen alle sehr schlecht bezahlt zu sein, weil sie zu diesen Nebenverdiensten greifen. Das zeigt, dass sie sich nicht 100- prozentig ihrem Amt widmen. Eine Offenlegung muss egal von welcher Summe erfolgen, da der Vertrauensverlust sonst fortgesetzt wird, die Achtung vor der Politik schwindet und damit der Demokratie Schaden zugefügt wird. Dadurch wird das Wahlverhalten beeinflusst. Nehmen Sie es bitte ernst und auch Stellung zu diesem Thema.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. März 2021
  • Frist
    21. April 2021
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Christa Hoffmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es eine Die…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Christa Hoffmann
Betreff
Diensthaftpflichtversicherung für Exekutive [#215958]
Datum
18. März 2021 22:48
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es eine Diensthaftversicherung für die Mitglieder der Exekutive, die für die Gesetze verantwortlich sind? Mir scheint, als ob für Fehler die Steuerzahler herhalten müssen. Dadurch werden unnütz Steuergelder ausgegeben und der Verursacher freigestellt. Es ist üblich im Öffentlichen Dienst, dass solche Versicherungen eigentlich abgeschlossen werden. Das soll natürlich nicht ein Freibrief sein, allerdings muss jeder Beschluss, jede Richtlinie und jedes Gesetz Hand und Fuß haben. Von Deutschland muss Schaden abgewendet werden. Außerdem sollte kein anderes besoldetes Amt parallel ausgeführt werden. Abgeordnete sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Die Beispiele der Bereicherung haben gezeigt, dass es berechnende Abgeordnete gibt und vom Gewissen weit entfernt sind. Dadurch haben bestimmte Parteien jetzt einen Vertrauensverlust wegen vorhandener "schwarzer Schafe". Dieser ist sehr schwer rückgängig zu machen. Außerdem sollten alle Mitglieder von Landtagen und Bundestagen sowie in den Gremien der EU ihre zusätzlichen Einnahmen offenlegen. Sie scheinen alle sehr schlecht bezahlt zu sein, weil sie zu diesen Nebenverdiensten greifen. Das zeigt, dass sie sich nicht 100- prozentig ihrem Amt widmen. Eine Offenlegung muss egal von welcher Summe erfolgen, da der Vertrauensverlust sonst fortgesetzt wird, die Achtung vor der Politik schwindet und damit der Demokratie Schaden zugefügt wird. Dadurch wird das Wahlverhalten beeinflusst. Nehmen Sie es bitte ernst und auch Stellung zu diesem Thema.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christa Hoffmann Anfragenr: 215958 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215958/ Postanschrift Christa Hoffmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christa Hoffmann

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Bundesamt für Justiz
Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 290/2021 Sehr geehrte Frau Hoffmann, mit Ihrer E-Mail vom 18. März 2021 haben Sie unter …
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Diensthaftpflichtversicherung für Exekutive [#215958]
Datum
22. März 2021 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 290/2021 Sehr geehrte Frau Hoffmann, mit Ihrer E-Mail vom 18. März 2021 haben Sie unter Berufung auf die Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) um Auskunft gebeten, ob es eine Diensthaftpflichtversicherung für Mitglieder der Exekutive gibt. Zu Ihrem Informationsbegehren liegen dem Bundesamt für Justiz keine Informationen vor. Eine Informationsbeschaffungspflicht besteht nach dem IFG nicht. Mit freundlichen Grüßen