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Diensthandys im Kreis

die Personen im Kreis Gütersloh welche ein Diensthandy haben.

Die Art von Device Management welches für diese Geräte vorgesehen ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kreisverwaltung Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Diensthandys im Kreis [#208583]
Datum
12. Januar 2021 20:03
An
Kreisverwaltung Gütersloh
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Personen im Kreis Gütersloh welche ein Diensthandy haben. Die Art von Device Management welches für diese Geräte vorgesehen ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208583/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Gütersloh - Abteilung Gesundheit
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Von
Kreis Gütersloh - Abteilung Gesundheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Januar 2021 20:04
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Kreis Gütersloh - Abteilung Gesundheit
Ihre Diensthandy-Anfrage / Mail an den Kreis Gütersloh Sehr geehrteAntragsteller/in in diesem Fall können wir es …
Von
Kreis Gütersloh - Abteilung Gesundheit
Betreff
Ihre Diensthandy-Anfrage / Mail an den Kreis Gütersloh
Datum
13. Januar 2021 12:40
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,0 KB
image002.png
2,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in in diesem Fall können wir es schnell machen: Es gibt meines Wissens keine staatliche Stelle, die über diese Frage Auskunft geben kann. Wir jedenfalls nicht. Kein Arbeitgeber ist dazu angehalten, Diensthandys irgendwo anzumelden. Mit freundlichen Grüßen
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