Dienstleistungen für Stadtwerke durch die Stadt Duisburg

Im Bericht der Stadtwerke Duisburg 2017 fand ich die Angabe, dass die Stadtwerke von der Stadt Duisburg Dienstleistungen in Höhe von 10,005 Mio Euro bezogen haben.

Um welche Dienstleistungen handelt es sich hier?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2020
  • Frist
    11. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Dienstleistungen für Stadtwerke durch die Stadt Duisburg [#173576]
Datum
7. Januar 2020 16:29
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Bericht der Stadtwerke Duisburg 2017 fand ich die Angabe, dass die Stadtwerke von der Stadt Duisburg Dienstleistungen in Höhe von 10,005 Mio Euro bezogen haben. Um welche Dienstleistungen handelt es sich hier?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 173576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173576 Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Kommunalverwaltung Duisburg
Guten Tag, Ihre E-Mail wurde entsprechend weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: Dienstleistungen für Stadtwerke durch die Stadt Duisburg [#173576]
Datum
8. Januar 2020 07:42
Status
Warte auf Antwort
duisburg_ist_echt-NEU.jpg
9,2 KB


Guten Tag, Ihre E-Mail wurde entsprechend weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, die zu Ihrer Anfrage über das Portal fragdenstaat.de übermittelte Frage beantwor…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Dienstleistungen für Stadtwerke durch die Stadt Duisburg [#173576]
Datum
23. Januar 2020 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
DIE_LOGO_BLAU_RGB2.jpg
34,5 KB


Sehr geehrter Herr Scharfenort, die zu Ihrer Anfrage über das Portal fragdenstaat.de übermittelte Frage beantworte ich wie folgt: Die von der Stadtwerke Duisburg AG im Jahr 2017 bezogenen Dienstleistungen i.H.v. insgesamt 10,005 Mio. Euro betreffen die Stadt Duisburg und ihre Beteiligungen. Es handelt sich um Gebühren und Dienstleistungen, die dominiert werden von der an die Stadt Duisburg zu entrichtende Konzessionsabgabe Wasser. Mit freundlichen Grüßen