Dienstleistungskonzession für Geräte zur Aufnahme von biometrischen Fotos, Fingerabdrücken sowie einer elektronischen Signatur in den Kundenzentren der Stadt Köln

den Vertrag über die "Dienstleistungskonzession für Geräte zur Aufnahme von biometrischen Fotos, Fingerabdrücken sowie einer elektronischen Signatur in den Kundenzentren der Stadt Köln" der Stadt Köln und der Lause GmbH, wie in [1] beschrieben

[1] https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:483981-2021:HTML:DE:HTML&tabId=1&tabLang=de

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Oktober 2021
  • Frist
    23. November 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
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Betreff
Dienstleistungskonzession für Geräte zur Aufnahme von biometrischen Fotos, Fingerabdrücken sowie einer elektronischen Signatur in den Kundenzentren der Stadt Köln [#231425]
Datum
19. Oktober 2021 21:32
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Vertrag über die "Dienstleistungskonzession für Geräte zur Aufnahme von biometrischen Fotos, Fingerabdrücken sowie einer elektronischen Signatur in den Kundenzentren der Stadt Köln" der Stadt Köln und der Lause GmbH, wie in [1] beschrieben [1] https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:483981-2021:HTML:DE:HTML&tabId=1&tabLang=de
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231425/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstleistungskonzession für Geräte zur Aufna…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstleistungskonzession für Geräte zur Aufnahme von biometrischen Fotos, Fingerabdrücken sowie einer elektronischen Signatur in den Kundenzentren der Stadt Köln [#231425]
Datum
23. November 2021 12:41
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstleistungskonzession für Geräte zur Aufnahme von biometrischen Fotos, Fingerabdrücken sowie einer elektronischen Signatur in den Kundenzentren der Stadt Köln“ vom 19.10.2021 (#231425) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231425/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstleistungskonzession für Geräte zur Aufna…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
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Betreff
AW: Dienstleistungskonzession für Geräte zur Aufnahme von biometrischen Fotos, Fingerabdrücken sowie einer elektronischen Signatur in den Kundenzentren der Stadt Köln [#231425]
Datum
6. Januar 2022 12:47
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstleistungskonzession für Geräte zur Aufnahme von biometrischen Fotos, Fingerabdrücken sowie einer elektronischen Signatur in den Kundenzentren der Stadt Köln“ vom 19.10.2021 (#231425) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231425/
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dienstleistungskonzession für Geräte zur Aufnahme von biometrischen Fotos, Fingerabdrücken sowie einer elektronischen Signatur in den Kundenzentren der Stadt Köln“ [#231425]
Datum
24. Januar 2022 18:31
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/231425/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht noch nicht bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 231425.pdf Anfragenr: 231425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231425/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.01.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Dienstleistungskonzession für Geräte zur Aufnahme von biometrischen Fotos, Fingerabdrücken sowie einer elektronischen Signatur in den Kundenzentren der Stadt Köln“ [#231425]
Datum
25. Januar 2022 07:16
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.01.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.2.10-603/22 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Antrag vom 19.10.2021 auf Informationszuga…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.2.10-603/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Dienstleistungskonzession für Geräte zur Aufnahme von biometrischen Fotos, Fingerabdrücken sowie einer elektronischen Signatur in den Kundenzentren der Stadt Köln
Datum
27. Januar 2022 12:20
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: 209.2.3.2.10-603/22 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Antrag vom 19.10.2021 auf Informationszugang, hier: Dienstleistungskonzession für Geräte zur Aufnahme von biometrischen Fotos, Fingerabdrücken sowie einer elektronischen Signatur in den Kundenzentren der Stadt Köln Sehr Antragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Außerdem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Köln
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Bitte entschuldigen Sie die…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Zwischenmitteilung: Ba - Dienstleistungskonzession für Geräte zur Aufnahme von biometrischen Fotos, Fingerabdrücken sowie einer elektronischen Signatur in den Kundenzentren der Stadt Köln [#231425]
Datum
31. Januar 2022 15:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Bitte entschuldigen Sie die bisher fehlende Rückmeldung zu Ihrem Anliegen. Ihr Anliegen wird derzeit bearbeitet. Ich werde mich so schnell es geht noch einmal bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Köln
Sehr Antragsteller/in Ihren Antrag auf Zusendung des Vertrages über die ‚Dienstleistungskonzession für Geräte zur…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Beantwortung Ihrer Anfrage: Dienstleistungskonzession für Geräte zur Aufnahme von biometrischen Fotos, Fingerabdrücken sowie einer elektronischen Signatur in den Kundenzentren der Stadt Köln [#231425]
Datum
1. Februar 2022 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihren Antrag auf Zusendung des Vertrages über die ‚Dienstleistungskonzession für Geräte zur Aufnahme von biometrischen Fotos, Fingerabdrücken sowie einer elektronischen Signatur‘ habe ich erhalten. Die Vergabe wurde europaweit ausgeschrieben. Nach § 21 Abs. 1 KonzVgV musste die Vergabe durch den Konzessionsgeber (hier Stadt Köln) durch eine Vergabebekanntmachung veröffentlicht werden. Dieser Pflicht bin ich am 24. September 2021, also innerhalb der Frist von 48 Tagen nach der Vergabe der Konzession, nachgekommen, siehe auch https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:483981-2021:HTML:DE:HTML&tabId=1&tabLang=de und https://ausschreibungen-deutschland.de/809506_Dienstleistungskonzession_fuer_Self-Service-Terminals_in_den_Kundenzentren_der_Stadt_2021_Koeln Hiermit verweise ich Sie auf die allgemein zugänglichen Informationen, die Ihnen mit Veröffentlichung der Ausschreibung schon vorliegen. Dem allgemeinen Informationsbedürfnis wird durch die Transparenzvorschriften des Vergaberechts hinreichend Rechnung getragen. Zudem besteht ein Ausschlussgrund nach § 8 Satz 1 IFG NRW. Durch die Übermittlung des Vertrages würde ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis offenbart, dem Vertragspartner könnte dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen. Der Vertrag unterliegt einer Vertraulichkeitsvereinbarung, da es sich hierbei um Informationen handelt, die für andere Unternehmen von wirtschaftlichem Interesse sind. Die Bieter können sich hierbei auf den Vertrauensschutz berufen. Zusätzlich handelt es sich bei dem Vertrag nicht um ein hohes öffentliches Interesse. Einen Einblick in den abgeschlossenen und ungeschwärzten Konzessionsvertrag kann ich Ihnen daher nicht gewähren. Die Regelungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) sehe ich hier nicht als einschlägig betroffen. Unabhängig davon würden analoge Gründe auch nach diesem Gesetz einer Zusendung der von Ihnen beantragten Informationen entgegenstehen. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung trotz nochmaliger Nachfrage Ihrerseits, die Beantwortung ist aufgrund der derzeitigen Situation leider bisher unterblieben. Der behördliche Datenschutzbeauftragte wurde bei der Erstellung des Schreibens beteiligt. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erhält eine Kopie des Schreibens. Mit freundlichen Grüßen