Dienstleistungsvertrag mit der Arvato AG

Laut einer Anzeige in der Fachzeitschrift "innovative Verwaltung" Ausgabe 04/2012
betreibt die Arvato AG seit 2009 das ServiceCenter der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen.

Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang um die folgenden Informationen:

1.) Die vollständigen Vertragsunterlagen zur Betreibung des ServiceCenters durch die Arvato AG zu.

2.) Falls die Landesregierung weitere Verträge mit der Arvato AG abgeschlossen hat, erbitte ich die zugehörigen Vertragsunterlagen ebenfalls.

3.) Falls aus den Unterlagen nicht ersichtlich, teilen Sie mir bitte mit, welche Aufgaben und Dienstleistungen im Detail durch die Arvato AG übernommen wurden.

4.) Verwendet Arvato für seine Dienstleistungen eine eigene IT-Infrastruktur, oder wird die Behörden-Infrastruktur verwendet?
Falls nicht die behördliche Infrastruktur genutzt wird, welche Regelungen und technische Sicherungen sind vorgesehen um den Datenschutz der Bürger sicherzustellen, die die Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

5.) Wieviele Mitarbeiter haben vor dem Vertrag mit Arvato diese Dienstleistungen übernommen, und wieviele Mitarbeiter sind jetzt bei Arvato für die gleichen Tätigkeiten im Einsatz (in Vollzeitäquivalenten)?

6.) Welche Kosteneinsparungen oder Effizienzgewinne konnte durch die Vertrag mit der Arvato AG erzielt werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Mai 2012
  • Frist
    9. Juni 2012
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informatio…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstleistungsvertrag mit der Arvato AG
Datum
7. Mai 2012 12:20
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 IFG NRW und zwar zu folgendem Vorgang:
Laut einer Anzeige in der Fachzeitschrift "innovative Verwaltung" Ausgabe 04/2012 betreibt die Arvato AG seit 2009 das ServiceCenter der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen. Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang um die folgenden Informationen: 1.) Die vollständigen Vertragsunterlagen zur Betreibung des ServiceCenters durch die Arvato AG zu. 2.) Falls die Landesregierung weitere Verträge mit der Arvato AG abgeschlossen hat, erbitte ich die zugehörigen Vertragsunterlagen ebenfalls. 3.) Falls aus den Unterlagen nicht ersichtlich, teilen Sie mir bitte mit, welche Aufgaben und Dienstleistungen im Detail durch die Arvato AG übernommen wurden. 4.) Verwendet Arvato für seine Dienstleistungen eine eigene IT-Infrastruktur, oder wird die Behörden-Infrastruktur verwendet? Falls nicht die behördliche Infrastruktur genutzt wird, welche Regelungen und technische Sicherungen sind vorgesehen um den Datenschutz der Bürger sicherzustellen, die die Dienstleistungen in Anspruch nehmen. 5.) Wieviele Mitarbeiter haben vor dem Vertrag mit Arvato diese Dienstleistungen übernommen, und wieviele Mitarbeiter sind jetzt bei Arvato für die gleichen Tätigkeiten im Einsatz (in Vollzeitäquivalenten)? 6.) Welche Kosteneinsparungen oder Effizienzgewinne konnte durch die Vertrag mit der Arvato AG erzielt werden?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um Übersendung in elektronischer Form. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre IFG-Anfrage vom 7. Mai 2012 Sehr geehrter Herr << Name removed >>, Ihre E-Mail vom 7. Mai 2012 i…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 7. Mai 2012
Datum
24. Mai 2012 08:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr << Name removed >>, Ihre E-Mail vom 7. Mai 2012 ist hier im Haus eingegangen und wird gegenwärtig bearbeitet. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr IFG-Antrag vom 7. Mai 2012 Sehr geehrter Herr << Name removed >>, beigefügt erhalten Sie das Antw…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 7. Mai 2012
Datum
30. Mai 2012 12:19
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr << Name removed >>, beigefügt erhalten Sie das Antwortschreiben auf Ihre E-Mail vom 7. Mai 2012 (IFG-Antrag) an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen nebst Anlagen (Dienstleistungsverträge mit der arvato direct services GmbH aus den Jahren 2012 und 2009 sowie die korrespondierenden Vergabeunterlagen aus den Jahren 2012 und 2008). Mit freundlichen Grüßen