Dienstpostenbewertung

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um die Zusendung des Schemas oder der Richtlinien bzw. Anwendungshinweise, nach welchen die Dienstposten im Ministerium bewertet werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. April 2017
  • Frist
    5. Mai 2017
  • Ein:e Follower:in
Thomas Schulz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um die Zusendung des Schemas oder der Rich…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Thomas Schulz
Betreff
Dienstpostenbewertung [#20898]
Datum
2. April 2017 21:42
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um die Zusendung des Schemas oder der Richtlinien bzw. Anwendungshinweise, nach welchen die Dienstposten im Ministerium bewertet werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Schulz <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium der Verteidigung
R I 1 - Az 39-22-17/-583 Sehr geehrter Herr Schulz, die Dienstpostenbewertung im Bundesministerium der Verteid…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihre IFG-Anfrage: Dienstpostenbewertung [#20899]
Datum
11. April 2017 13:40
Status
Anfrage abgeschlossen
R I 1 - Az 39-22-17/-583 Sehr geehrter Herr Schulz, die Dienstpostenbewertung im Bundesministerium der Verteidigung richtet sich nach allgemeinen bundesrechtlichen Grundsätzen unter besonderer Berücksichtigung von Art. 33 Art. 5 GG, § 18 BBesG, Anlage I zu § 20 Abs. 2 S. 1 BBesG (Bundesbesoldungsordnungen A und B) sowie § 49 BHO und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV-BHO). Ein umfassendes Regelungswerk zur Dienstpostenbewertung ist im Bundesministerium der Verteidigung nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen