Dienstpostenbewertung

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um die Zusendung des Schemas oder der Richtlinien bzw. Anwendungshinweise, nach welchen die Dienstposten im Ministerium bewertet werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. April 2017
  • Frist
    5. Mai 2017
  • Ein:e Follower:in
Thomas Schulz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um die Zusendung des Schemas oder der Rich…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Thomas Schulz
Betreff
Dienstpostenbewertung [#20901]
Datum
2. April 2017 21:51
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um die Zusendung des Schemas oder der Richtlinien bzw. Anwendungshinweise, nach welchen die Dienstposten im Ministerium bewertet werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Schulz <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach dem IFG v. 02.04.17 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 5…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG v. 02.04.17
Datum
28. April 2017 07:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z15 - 18501/12(2017) Bonn, den 28.04.2017 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 02.04.2017 Sehr geehrter Herr Schulz, Ihre Anfrage vom 02.04.17 zum Thema Dienstpostenbewertung im BMBF ist wie folgt zu beantworten: In § 18 Bundesbesoldungsgesetz ist der Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung festgelegt. Danach kann eine Funktion bis zu drei Ämtern einer Laufbahngruppe, in obersten Bundesbehörden allen Ämtern einer Laufbahngruppe zugeordnet werden. Dies wird im Bundesministerium für Bildung und Forschung so praktiziert, eine detaillierte Dienstpostenbewertung wird nicht vorgenommen. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Im Auftrag