Dienstpostenbewertung: Punkteverfahren

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

- Das Punkteschema, nach welchem die Dienstposten der Beamten bewertet werden

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    17. Februar 2017
  • Frist
    21. März 2017
  • 0 Follower:innen
Thomas Schulz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Das Punktesche…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
Thomas Schulz
Betreff
Dienstpostenbewertung: Punkteverfahren [#20388]
Datum
17. Februar 2017 13:28
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Das Punkteschema, nach welchem die Dienstposten der Beamten bewertet werden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Thomas Schulz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Schulz
Deutsche Bundesbank
Sehr geehrter Herr Schulz, Sie baten in Ihrer E-Mail vom 17. Februar 2017 um Zugang zu folgender Informat…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort: Dienstpostenbewertung: Punkteverfahren [#20388]
Datum
15. März 2017 16:29
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Schulz, Sie baten in Ihrer E-Mail vom 17. Februar 2017 um Zugang zu folgender Information: „Das Punkteschema, nach welchem die Dienstposten der Beamten bewertet werden“. Die Deutsche Bundesbank wendet für die Bewertung von Beamtendienstposten das Bewertungsverfahren der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) an. Die Lizenzrechte für dieses Verfahren liegen bei der KGSt, die Nutzung durch die Bundesbank ist an eine kostenpflichtige Mitgliedschaft gebunden. Das der Deutschen Bundesbank von der KGSt eingeräumte Nutzungsrecht verbietet die Weitergabe dieses Bewertungsverfahrens an Dritte. Hieraus folgt, dass es sich bei dem von der KGSt zur Verfügung gestellten Bewertungsverfahren um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der KGSt handelt. Nach § 6 Satz 2 IFG darf der Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen jedoch nur gewährt werden, soweit der Geheimnisträger, hier die KGSt, eingewilligt hat. Vor diesem Hintergrund müssen wir nach den Regelungen des IFG ein formelles Drittbeteiligungsverfahren anstoßen, das der KGSt die Möglichkeit der Stellungnahme binnen eines Monats einräumt. Somit verlängert sich unsererseits die Beantwortungsfrist entsprechend. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Bundesbank
Sehr geehrter Herr Schulz, in ihrer IFG Anfrage vom 17.2.2017 baten sie um Übersendung des Punkteschemas, nach we…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Dienstpostenbewertung: Punkteverfahren [#20388]
Datum
19. April 2017 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schulz, in ihrer IFG Anfrage vom 17.2.2017 baten sie um Übersendung des Punkteschemas, nach welchem die Dienstposten der Beamten bewertet werden . Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihnen die in Ihrem o.g. Schreiben benannten Unterlagen nicht zur Verfügung stellen können da im Rahmen des von uns eingeleiteten Drittbeteiligungsverfahrens nach § 8 IFG keine Einwilligungen erteilt wurde. Die Deutsche Bundesbank ist daher nach § 5 Abs. 1 S. 2 IFG nicht befugt, die gewünschten Daten herauszugeben. Wir bitten Sie, uns bis zum 19.05.2017 eine Postanschrift zu übermitteln, an die wir den ablehnenden schriftlichen Bescheid bekanntgeben können. Mit freundlichen Grüßen