Dienstradleasing

Anfang 2022 hat die Landesregierung RP das Tarifergebnis des Bundes auch auf die Landesbeamten übertragen. Dieses sieht auch die Möglichkeit eines Dienstradleasings vor.

Am 11. März 2022 hat das Ministerium der Finanzen auf eine Kleine Anfrage nach dem Stand der Umsetzung des Dienstradleasings mitgeteilt, nach Schaffung der besoldungsrechtlichen Öffnungsklausel müsse voraussichtlich eine europaweite Ausschreibung des Dienstleisters erfolgen, mit dem dann alle Modalitäten des Dienstradleasings festzulegen seien.

Was ist in dieser Sache seit dem 11. März 2022 passiert?
Gibt es nunmehr die Möglichkeit eines Dienstradleasings für Beamt*Innen in RP?
Wenn nein, ab wann ist mit dieser Möglichkeit zu rechnen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2023
  • Frist
    5. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstradleasing [#271954]
Datum
3. März 2023 08:42
An
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anfang 2022 hat die Landesregierung RP das Tarifergebnis des Bundes auch auf die Landesbeamten übertragen. Dieses sieht auch die Möglichkeit eines Dienstradleasings vor. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Am 11. März 2022 hat das Ministerium der Finanzen auf eine Kleine Anfrage nach dem Stand der Umsetzung des Dienstradleasings mitgeteilt, nach Schaffung der besoldungsrechtlichen Öffnungsklausel müsse voraussichtlich eine europaweite Ausschreibung des Dienstleisters erfolgen, mit dem dann alle Modalitäten des Dienstradleasings festzulegen seien. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Was ist in dieser Sache seit dem 11. März 2022 passiert?<< Antragsteller:in >> Gibt es nunmehr die Möglichkeit eines Dienstradleasings für Beamt*Innen in RP? << Antragsteller:in >> Wenn nein, ab wann ist mit dieser Möglichkeit zu rechnen? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271954/
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 LTranspG ist im Min…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
O 1920 - Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 LTranspG - Dienstradleasing [#271954]
Datum
7. März 2023 11:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 LTranspG ist im Ministerium der Finanzen eingegangen. Zuständig für die Thematik "Dienstradleasing" ist jedoch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Daher informiere ich Sie hiermit darüber, dass ich Ihre Anfrage dementsprechend weitergeleitet habe. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse am Dienstrad-Leasing und Ihren Antrag auf A…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: O 1901 - Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 LTranspG - Dienstradleasing [#271954]
Datum
9. März 2023 15:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse am Dienstrad-Leasing und Ihren Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) in Bezug auf das Dienstradleasing, den ich zuständigkeitshalber erhalten habe. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz möchte ein Dienstrad-Leasing über Entgeltumwandlung einführen. Derzeit bereiten wir eine europaweite Ausschreibung vor, um einen Dienstleister für das Land Rheinland-Pfalz durch Abschluss eines Leasing -Rahmenvertrags zu beauftragen. Das Dienstradleasing soll den Beamten baldmöglichst zur Verfügung stehen, sobald die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Mit freundlichen Grüßen